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Presserecht

Presserecht regelt Rechte und Pflichten der Presse sowie den rechtlichen Schutz der von Berichterstattung Betroffenen. Es umfasst insbesondere Pressefreiheit, journalistische Sorgfalt, Auskunftsansprüche, Gegendarstellung, Verantwortlichkeit und Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Vorschriften verteilen sich auf das Grundgesetz, die Landespressegesetze, das Zivil- und Strafrecht sowie weitere medienrechtliche Regelungen.

Rechtliche Bedeutung

Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Pressefreiheit. Organisation und Pflichten der Presse bestimmen vor allem die Landespressegesetze. Bei rechtswidriger Berichterstattung kommen unter anderem Gegendarstellung, Berichtigung, Unterlassung, Geldentschädigung oder Schadensersatz in Betracht.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Presse darf auch kritisch und zugespitzt berichten. Tatsachen müssen jedoch sorgfältig recherchiert werden; bei Verdachtsberichterstattung gelten besondere Anforderungen. Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen.

Beispiel

Eine Zeitung berichtet über einen strafrechtlichen Verdacht und nennt den Beschuldigten. Zulässigkeit und Identifizierung hängen unter anderem von Beweislage, öffentlichem Interesse und der Schwere der Beeinträchtigung ab.

Häufige Fragen

Gilt Presserecht auch für Onlineangebote?

Ja, journalistisch-redaktionelle Onlineangebote unterliegen medienrechtlichen Regeln, wobei die konkret anwendbaren Vorschriften von der Ausgestaltung abhängen.

Muss die Presse vor jeder Kritik anhören?

Nicht stets. Bei belastenden Tatsachenbehauptungen und Verdachtsberichten kann eine Gelegenheit zur Stellungnahme aber zur gebotenen Sorgfalt gehören.

Verwandte Begriffe

Medienrecht, Pressefreiheit, Gegendarstellung, Persönlichkeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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