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Verdachtsberichterstattung

Verdachtsberichterstattung ist die mediale Berichterstattung über einen noch nicht abschließend geklärten Verdacht, insbesondere über mögliches rechtswidriges Verhalten. Sie kann trotz ungeklärter Tatsachen zulässig sein, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse besteht und strenge journalistische Sorgfaltsanforderungen eingehalten werden. Die Darstellung muss offenlassen, ob der Verdacht zutrifft, und darf den Betroffenen nicht vorverurteilen.

Rechtliche Bedeutung

Die Zulässigkeit folgt aus einer Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht. Bedeutung haben unter anderem ein Mindestbestand an Beweistatsachen, sorgfältige Recherche, öffentliches Interesse und grundsätzlich die Gelegenheit des Betroffenen zur Stellungnahme.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Veröffentlichung muss den Verdachtscharakter klar erkennen lassen und entlastende Umstände einbeziehen. Je schwerer der Vorwurf und je identifizierbarer der Betroffene, desto höher sind die Anforderungen. Bloße Gerüchte oder einseitige Angaben reichen regelmäßig nicht.

Beispiel

Eine Zeitung berichtet über Ermittlungen gegen einen Unternehmer. Sie nennt den Verfahrensstand, gibt seine Stellungnahme wieder und vermeidet Formulierungen, die seine Schuld als feststehend darstellen.

Häufige Fragen

Darf über jedes Ermittlungsverfahren berichtet werden?

Nein. Erforderlich sind ein hinreichender Tatsachenkern, sorgfältige Recherche und ein überwiegendes Informationsinteresse.

Was geschieht nach einer Entlastung?

Je nach Umständen kann eine Aktualisierung, ergänzende Mitteilung oder andere Richtigstellung geboten sein.

Verwandte Begriffe

Presserecht, Tatsachenbehauptung, Gegendarstellung, Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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