Staatsleistung an Kirchen
Staatsleistungen an Kirchen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen oder sonstige vermögenswerte Leistungen der Länder an Religionsgemeinschaften, die auf historischen Rechtstiteln beruhen. Sie sind von zweckgebundenen Zuschüssen für konkrete öffentliche Aufgaben und von Kirchensteuer zu unterscheiden. Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung verlangt ihre Ablösung durch Landesgesetz nach vom Bund…