Staatskirchenrecht

  • Staatsleistung an Kirchen

    Staatsleistungen an Kirchen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen oder sonstige vermögenswerte Leistungen der Länder an Religionsgemeinschaften, die auf historischen Rechtstiteln beruhen. Sie sind von zweckgebundenen Zuschüssen für konkrete öffentliche Aufgaben und von Kirchensteuer zu unterscheiden. Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung verlangt ihre Ablösung durch Landesgesetz nach vom Bund…

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    Ablösung der Staatsleistungen

    Ablösung der Staatsleistungen bedeutet die einmalige endgültige Beendigung historisch begründeter, regelmäßig wiederkehrender Leistungen der Länder an Religionsgemeinschaften gegen einen angemessenen Ausgleich. Der Verfassungsauftrag folgt aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung. Der Bund soll Grundsätze aufstellen, auf deren Grundlage die Länder Ablösungsgesetze erlassen. Ablösung ist von entschädigungsloser Einstellung…

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    Religionsunterricht

    Religionsunterricht ist nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz an öffentlichen Schulen grundsätzlich ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Der Staat trägt schulische Verantwortung und Aufsicht, während die Religionsgemeinschaft den bekenntnisbezogenen Inhalt mitbestimmt. Teilnahme, Abmeldung, Lehrbefähigung und Ausnahmen richten sich nach Verfassung und Landesrecht. Religionsunterricht muss Religionsfreiheit, Neutralität, Gleichbehandlung…

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    Bekenntnisschule

    Eine Bekenntnisschule ist eine Schule, deren Erziehung und Unterricht an den Grundsätzen eines bestimmten religiösen Bekenntnisses ausgerichtet sind. Ihre rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach Artikel 7 Grundgesetz, den Landesverfassungen und Schulgesetzen. Zu unterscheiden sind öffentliche und private Bekenntnisschulen. Aufnahme, Teilnahme am Religionsunterricht, Lehrerauswahl und staatliche Schulaufsicht müssen Religionsfreiheit, Elternrecht, Gleichbehandlung sowie den staatlichen Bildungs- und…

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    Feiertagsrecht

    Feiertagsrecht umfasst die gesetzlichen Regeln über staatlich anerkannte Feiertage, ihren Schutz und zulässige Tätigkeiten. Die Länder bestimmen grundsätzlich, welche Tage gesetzliche Feiertage sind und welche Arbeits-, Veranstaltungs- oder Ladenöffnungsverbote gelten. Besonderen Schutz genießen sogenannte stille Feiertage, an denen bestimmte öffentliche Unterhaltungen eingeschränkt sein können. Das Feiertagsrecht muss Sonn- und Feiertagsschutz, Religionsfreiheit, Berufsfreiheit, Kunstfreiheit und Versammlungsfreiheit…