Strafrecht

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    Objektive Zurechnung

    Objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht. Bedeutung Die objektive Zurechnung begrenzt bei Erfolgsdelikten die rein naturwissenschaftliche Kausalität. Nicht jeder verursachte Erfolg wird dem Täter auch rechtlich zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind grundsätzlich eine rechtlich missbilligte Gefahr und deren Verwirklichung im konkreten Erfolg. Die…

  • Tatbestandsmäßigkeit

    Tatbestandsmäßigkeit bedeutet, dass ein konkretes Verhalten sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale eines gesetzlichen Straftatbestands erfüllt. Die Feststellung beruht auf der Subsumtion des ermittelten Sachverhalts unter die abstrakte Strafnorm. Fehlt auch nur ein notwendiges Merkmal, ist die vollendete Tat nach diesem Tatbestand nicht gegeben; ein anderer Tatbestand oder ein Versuch kann dennoch in Betracht kommen. Tatbestandsmäßigkeit…

  • Objektiver Tatbestand

    Der objektive Tatbestand umfasst die Merkmale der äußeren Tatseite, die ein Straftatbestand voraussetzt. Dazu können Täter, Tatobjekt, Tathandlung, besondere Tatumstände und ein tatbestandlicher Erfolg sowie Kausalität und objektive Zurechnung gehören. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich stets nach der jeweiligen Strafnorm. „Objektiv“ bedeutet nicht, dass jedes Merkmal rein sinnlich wahrnehmbar ist: Auch normative Merkmale wie die…

  • Strafrecht

    Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der bestimmt, welches Verhalten strafbar ist, unter welchen Voraussetzungen ein Täter persönlich verantwortlich ist und welche Rechtsfolgen angeordnet werden können. Das materielle Strafrecht enthält Straftatbestände und allgemeine Zurechnungsregeln; das Strafverfahrensrecht regelt Ermittlung und gerichtliche Entscheidung. Strafvollstreckung und Strafvollzug betreffen die Durchsetzung rechtskräftiger Sanktionen. Staatliche Strafe ist insbesondere an Gesetzlichkeit,…

  • Straftat

    Eine Straftat ist ein menschliches Verhalten, das einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllt, rechtswidrig ist und dem Täter persönlich als schuldhaft vorgeworfen werden kann. Der Begriff bezeichnet damit das konkrete strafbare Geschehen, nicht die abstrakte Strafnorm. Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war. Von der Straftat zu unterscheiden sind…

  • Straftatbestand

    Ein Straftatbestand ist die abstrakte gesetzliche Beschreibung der Merkmale, die ein Verhalten erfüllen muss, um als bestimmtes strafrechtliches Unrecht eingeordnet werden zu können. Er bezeichnet nicht schon die gesamte Straftat: Aus der Verwirklichung seiner objektiven und subjektiven Merkmale folgt zunächst Tatbestandsmäßigkeit. Für eine Strafbarkeit müssen regelmäßig zusätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Inhalt und Grenzen des…