Objektive Zurechnung
Objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht. Bedeutung Die objektive Zurechnung begrenzt bei Erfolgsdelikten die rein naturwissenschaftliche Kausalität. Nicht jeder verursachte Erfolg wird dem Täter auch rechtlich zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind grundsätzlich eine rechtlich missbilligte Gefahr und deren Verwirklichung im konkreten Erfolg. Die…