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Straftat

Straftat: Eine Straftat ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafe knüpft.

Einordnung

Der Begriff gehört zum deutschen Strafrecht. Ausgangspunkt ist das Strafgesetzbuch; daneben bestehen zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze.

Prüfung

Eine Straftat wird grundsätzlich anhand von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Zum Tatbestand gehören objektive und subjektive Merkmale.

Beispiel

Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, kann den objektiven Tatbestand eines Diebstahls verwirklichen; zusätzlich sind insbesondere Vorsatz und Zueignungsabsicht zu prüfen.

Häufige Fragen

Führt jeder erfüllte Tatbestand zur Strafe?

Nein. Zusätzlich müssen Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen.

Wo stehen Straftatbestände?

Vor allem im StGB, aber auch in strafrechtlichen Nebengesetzen.

Verwandte Begriffe

Straftat, Straftatbestand, Tatbestandsmäßigkeit, Objektiver Tatbestand, Vorsatz

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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