Diebstahl
Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Der Grundtatbestand ist in § 242 StGB geregelt. Neben Vorsatz ist eine Zueignungsabsicht erforderlich; auch der…