Strafrecht

  • Diebstahl

    Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Der Grundtatbestand ist in § 242 StGB geregelt. Neben Vorsatz ist eine Zueignungsabsicht erforderlich; auch der…

  • Anstiftung

    Anstiftung ist nach § 26 StGB das vorsätzliche Bestimmen eines anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat. Der Anstifter ruft beim Haupttäter den Entschluss zu einer hinreichend konkretisierten Tat hervor und handelt dabei mit doppeltem Anstiftervorsatz: Dieser muss sowohl das Bestimmen als auch die wesentlichen Merkmale der Haupttat umfassen. Der Anstifter wird grundsätzlich gleich einem…

  • Beihilfe

    Beihilfe ist nach § 27 StGB die vorsätzliche Hilfe zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines anderen. Der Gehilfe muss die Haupttat objektiv fördern oder erleichtern und dabei sowohl die Unterstützung als auch die wesentlichen Merkmale der Haupttat vorsätzlich erfassen. Anders als der Anstifter ruft er den Tatentschluss nicht hervor. Seine Strafe richtet sich nach…

  • Freiheitsstrafe

    Die Freiheitsstrafe ist eine strafgerichtlich verhängte Hauptstrafe, die dem Verurteilten für eine bestimmte Zeit oder lebenslang die persönliche Freiheit entzieht. Nach § 38 StGB beträgt die zeitige Freiheitsstrafe grundsätzlich mindestens einen Monat und höchstens fünfzehn Jahre. Ob sie tatsächlich im Strafvollzug verbüßt wird, ist davon zu trennen: Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann das…

  • Geldstrafe

    Die Geldstrafe ist eine strafgerichtliche Hauptstrafe, deren Höhe nach dem Tagessatzsystem bestimmt wird. Das Gericht legt zunächst die Zahl der Tagessätze nach dem Maß der Schuld und anschließend die Höhe jedes Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters fest. Nach § 40 StGB sind grundsätzlich fünf bis 360 volle Tagessätze möglich; ein Tagessatz…

  • Strafzumessung

    Strafzumessung ist die gerichtliche Bestimmung der konkreten Strafe für eine festgestellte Straftat. Zunächst ist der anwendbare Strafrahmen zu ermitteln; anschließend setzt das Gericht innerhalb dieses Rahmens Art und Höhe der Strafe fest. Nach § 46 StGB bildet die Schuld des Täters die Grundlage. Zu berücksichtigen sind die für und gegen ihn sprechenden Umstände sowie die…

  • Entschuldigender Notstand

    Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB schließt unter engen Voraussetzungen den persönlichen Schuldvorwurf aus, wenn der Täter eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich, einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person abwendet. Anders als beim rechtfertigenden Notstand bleibt die Tat rechtswidrig. Eine Entschuldigung scheidet grundsätzlich aus, soweit dem Täter…

  • Versuch

    Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung eines Straftatbestands ansetzt, die Tat aber nicht vollendet. Seine Strafbarkeit richtet sich insbesondere nach §§ 22 und 23 StGB. Voraussetzungen Erforderlich sind Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen. Der Tatentschluss umfasst den auf alle Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz. Unmittelbar setzt der Täter…

  • Rücktritt vom Versuch

    Der Rücktritt vom Versuch ermöglicht Straffreiheit wegen der versuchten Tat, wenn der Täter freiwillig die weitere Tatausführung aufgibt oder die Vollendung verhindert. Die Voraussetzungen regelt § 24 StGB. Voraussetzungen Zunächst darf der Versuch nicht fehlgeschlagen sein. Beim unbeendeten Versuch genügt regelmäßig die freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung. Beim beendeten Versuch muss der Täter die Vollendung…

  • Täterschaft

    Täterschaft bezeichnet die Begehung einer Straftat als Täter. § 25 StGB unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft: Der Täter verwirklicht die Tat selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit weiteren Beteiligten. Von der Täterschaft sind Anstiftung und Beihilfe als Teilnahmeformen abzugrenzen. Welche Beteiligungsform vorliegt, richtet sich nach dem Gesetz, der Struktur des jeweiligen Delikts…