Mittäterschaft
Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch mehrere Täter gemäß § 25 Abs. 2 StGB. Sie setzt einen gemeinsamen Tatentschluss und einen eigenen, in die gemeinsame Tatausführung eingebundenen Beitrag voraus. Jeder Mittäter wird als Täter der gemeinschaftlichen Tat bestraft, obwohl er nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklichen muss. Die gegenseitige Zurechnung reicht jedoch nur so…