Strafrecht

  • Mittäterschaft

    Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch mehrere Täter gemäß § 25 Abs. 2 StGB. Sie setzt einen gemeinsamen Tatentschluss und einen eigenen, in die gemeinsame Tatausführung eingebundenen Beitrag voraus. Jeder Mittäter wird als Täter der gemeinschaftlichen Tat bestraft, obwohl er nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklichen muss. Die gegenseitige Zurechnung reicht jedoch nur so…

  • Notwehr

    Notwehr ist nach § 32 Abs. 2 StGB die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Eine durch Notwehr gebotene Tat ist nach § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Der Rechtfertigungsgrund schützt Individualrechtsgüter und bewährt zugleich die Rechtsordnung. Er setzt eine Notwehrlage, eine geeignete und unter gleich wirksamen…

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    Rechtfertigender Notstand

    Der rechtfertigende Notstand erlaubt ausnahmsweise einen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, um eine gegenwärtige Gefahr für ein höherwertiges Interesse abzuwenden. Liegen die Voraussetzungen des § 34 StGB vor, handelt der Täter nicht rechtswidrig. Voraussetzungen Erforderlich sind eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr, eine Abwägung der betroffenen Interessen und ein wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses. Die…

  • Schuld

    Schuld bezeichnet im Strafrecht die persönliche Vorwerfbarkeit einer tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Tat. Sie setzt grundsätzlich Schuldfähigkeit und die Möglichkeit voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und sich rechtmäßig zu verhalten. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum oder ein Entschuldigungsgrund kann den Schuldvorwurf ausschließen. Schuld ist von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Tatbestand sowie von einer zivilrechtlichen Schuld im Sinne…

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    Schuldfähigkeit

    Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt sie, kann dem Täter die rechtswidrige Tat strafrechtlich nicht als Schuld vorgeworfen werden. Gesetzliche Grundlagen Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig. Bei seelischen Störungen kann die Schuldfähigkeit nach § 20 StGB ausgeschlossen oder nach §…

  • Rechtswidrigkeit

    Rechtswidrigkeit bedeutet im Strafrecht, dass ein tatbestandsmäßiges Verhalten von der Rechtsordnung nicht ausnahmsweise erlaubt wird. Bei den meisten Delikten indiziert die Tatbestandsmäßigkeit das Unrecht; anschließend ist zu prüfen, ob ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Notwehr, rechtfertigender Notstand oder eine wirksame Einwilligung können die Rechtswidrigkeit ausschließen. Die Prüfung erfasst die konkrete Handlung im Zusammenhang der gesamten Rechtsordnung. Entschuldigungsgründe…

  • Subjektiver Tatbestand

    Der subjektive Tatbestand umfasst die inneren Merkmale, die ein Straftatbestand aufseiten des Täters verlangt. Bei einem Vorsatzdelikt gehört dazu vor allem der Vorsatz hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale; einzelne Delikte setzen zusätzlich besondere Absichten, Wissensmerkmale oder Beweggründe voraus. Fehlt die erforderliche Vorstellung von einem Tatumstand, kann ein Tatbestandsirrtum den Vorsatz ausschließen. Der subjektive Tatbestand ist von…

  • Vorsatz

    Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Verwirklichung sämtlicher objektiver Merkmale eines Straftatbestands. Er muss bei Begehung der Tat vorliegen und reicht, soweit das Gesetz nichts Besonderes verlangt, in Form bedingten Vorsatzes aus. Unterschieden werden Absicht, direkter Vorsatz und bedingter Vorsatz. Kennt der Täter einen zum Tatbestand gehörenden Umstand nicht, entfällt nach § 16 Abs….

  • Fahrlässigkeit

    Fahrlässigkeit liegt im Strafrecht vor, wenn der Täter eine objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen tatbestandsmäßigen Erfolg verursacht, den er nach seinen persönlichen Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können. Strafbar ist fahrlässiges Handeln gemäß § 15 StGB nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Die Prüfung verbindet objektive Pflichtwidrigkeit und Zurechnung mit…

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    Kausalität

    Kausalität bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen einem Verhalten und einem rechtlich relevanten Erfolg. Nach der im Strafrecht herrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist von der wertenden objektiven Zurechnung zu unterscheiden und bildet auch im Zivilrecht eine notwendige…