Zivilrecht

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    Haushaltsgegenstände

    Haushaltsgegenstände sind bewegliche Sachen, die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Haushaltsführung, das familiäre Zusammenleben oder die Freizeitgestaltung bestimmt sind. Dazu können Möbel, Haushaltsgeräte und ein gemeinsam genutztes Familienfahrzeug gehören. Bei Trennung und Scheidung gelten besondere Regeln für Nutzung, Herausgabe und endgültige Verteilung. Nicht erfasst sind regelmäßig Gegenstände, die ausschließlich dem Beruf, dem…

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    Privilegierter Erwerb

    Privilegierter Erwerb ist Vermögen, das ein Ehegatte während des gesetzlichen Güterstands durch Erbschaft, Schenkung oder als Ausstattung erhält und das dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird. Dadurch wird nur ein späterer Wertzuwachs grundsätzlich beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, nicht aber der unentgeltlich zugewandte Stammwert selbst. Die Regelung schützt Vermögenswerte, die nicht auf gemeinsamer Lebens- oder Wirtschaftsleistung der Ehegatten beruhen,…

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    Begleiteter Umgang

    Begleiteter Umgang ist der persönliche Kontakt eines Kindes mit einem Umgangsberechtigten in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten. Das Familiengericht kann diese Schutzmaßnahme anordnen, wenn unbegleitete Kontakte das Kindeswohl gefährden könnten, ein vollständiger Ausschluss aber nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig wäre. Als Begleiter kommen Fachkräfte, Träger der Jugendhilfe oder geeignete Einzelpersonen in Betracht. Ziel sind sichere Begegnungen…

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    Betreuungsmodell

    Ein Betreuungsmodell beschreibt, wie getrennt lebende Eltern die alltägliche Betreuung, Aufenthaltszeiten und Verantwortung für ihr Kind organisieren. Übliche Gestaltungen sind Residenzmodell, Wechselmodell, Paritätsmodell und Nestmodell. Das Betreuungsmodell ist kein eigener gesetzlicher Status, sondern das Ergebnis elterlicher Vereinbarung oder einer familiengerichtlichen Umgangsregelung. Auswahl und Ausgestaltung richten sich nach dem Kindeswohl, insbesondere Bindungen, Kindeswille, Kontinuität, Entfernung der…

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    Kommunikationspflicht der Eltern

    Die Kommunikationspflicht der Eltern beschreibt die notwendige gegenseitige Information und Abstimmung über kindbezogene Angelegenheiten nach einer Trennung. Eine allgemeine Pflicht zu persönlichem Kontakt oder harmonischer Zusammenarbeit besteht nicht. Aus gemeinsamer Sorge, Wohlverhaltenspflicht und gesetzlichen Auskunftsrechten folgen jedoch konkrete Informations- und Abstimmungspflichten, besonders bei erheblichen Entscheidungen, Notfällen und der Durchführung des Umgangs. Form, Häufigkeit und Inhalt…

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    Kindesherausgabe

    Kindesherausgabe ist der familienrechtliche Anspruch eines Sorgeberechtigten, die Übergabe eines Kindes von einer Person zu verlangen, die es ihm widerrechtlich vorenthält. Das Familiengericht entscheidet in einer Kindschaftssache und orientiert sich am Kindeswohl. Auch Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbleibensanordnung beantragen. Eine gerichtliche Herausgabeanordnung muss hinreichend bestimmt sein; ihre Vollstreckung unterliegt besonderen, kindesschonenden Regeln des…

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    Ferienumgang

    Ferienumgang ist der während Schulferien oder Betreuungsschließzeiten ausgeübte Umgang eines Kindes mit dem nicht überwiegend betreuenden Elternteil. Er ergänzt regelmäßig den laufenden Wochenend- oder Alltagsumgang und ermöglicht längere zusammenhängende Zeiträume. Das Gesetz legt keine festen Quoten fest. Dauer, Wechsel, Reisen und Übergaben richten sich nach Kindeswohl, Alter, Bindungen, bisheriger Praxis und praktischen Möglichkeiten. Eltern sollen…

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    Abstammungsgutachten

    Abstammungsgutachten ist ein sachverständiger, meist genetischer Befund zur Klärung biologischer Verwandtschaft, insbesondere der Vaterschaft. DNA-Merkmale von Kind, Mutter und möglichem Vater werden nach anerkannten wissenschaftlichen Standards verglichen. Eine heimliche Probenentnahme verletzt Persönlichkeitsrechte und ist rechtlich problematisch. Im gerichtlichen Abstammungsverfahren kann das Familiengericht Untersuchungen anordnen. Daneben besteht unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Einwilligung in eine…

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    Umgangsrecht der Großeltern

    Das Umgangsrecht der Großeltern ist das in § 1685 BGB geregelte Recht auf persönlichen Kontakt mit ihrem Enkel, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Anders als bei Eltern wird die Kindeswohldienlichkeit nicht gesetzlich vermutet; die Großeltern müssen sie im Streitfall darlegen. Bedeutung haben eine gewachsene Bindung, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, den Erziehungsvorrang der…