Eheverbot
Eheverbot bezeichnet einen gesetzlichen Umstand, der einer wirksamen Eheschließung entgegensteht oder ihre Aufhebbarkeit begründet. Das deutsche Recht untersagt insbesondere eine weitere Ehe während einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie die Ehe zwischen bestimmten nahen Verwandten. Eheverbote schützen die bestehende familienrechtliche Ordnung und klare Personenstandsverhältnisse. Sie werden grundsätzlich durch den Standesbeamten vor der Eheschließung geprüft und…