Zivilrecht

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    Nestmodell

    Das Nestmodell ist eine Betreuungsform nach der Trennung, bei der die Kinder dauerhaft in der bisherigen Familienwohnung bleiben und die Eltern abwechselnd dort wohnen und sie betreuen. Anders als beim Wechselmodell wechseln damit nicht die Kinder, sondern die Eltern ihren Aufenthaltsort. Das Modell beruht regelmäßig auf einer Vereinbarung der Eltern; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt…

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    Förderungsgrundsatz

    Der Förderungsgrundsatz bezeichnet im Sorge- und Umgangsrecht die Erwartung, dass jeder Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterstützt und nicht beeinträchtigt. Er knüpft insbesondere an die Wohlverhaltenspflicht aus § 1684 Absatz 2 BGB und an die Kindeswohlprüfung an. Der Elternteil soll Kontakte ermöglichen, das Kind altersgerecht vorbereiten und Konflikte von ihm fernhalten. Grenzen…

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    Umgangsvereinbarung

    Umgangsvereinbarung ist eine Abrede der Eltern oder anderer Umgangsbeteiligter über Zeitpunkt, Dauer, Ort und Ausgestaltung persönlicher Kontakte eines Kindes. Sie kann informell, schriftlich, mit Unterstützung des Jugendamts oder als gerichtlich gebilligter Vergleich geschlossen werden. Maßstab bleibt stets das Kindeswohl; das Umgangsrecht des Kindes kann nicht beliebig abbedungen werden. Für eine zwangsweise Durchsetzung muss die Regelung…

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    Paritätsmodell

    Das Paritätsmodell bezeichnet eine Betreuung getrennt lebender Kinder, bei der beide Eltern annähernd gleiche Betreuungsanteile übernehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Verteilung von Betreuung, Verantwortung und Alltagsorganisation, nicht allein eine rechnerisch exakt hälftige Zahl von Übernachtungen. Der Begriff wird häufig für eine symmetrische Form des Wechselmodells verwendet. Rechtliche Folgen können sich besonders beim Kindesunterhalt, beim Kindergeld…

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    Geschwisterbindung

    Geschwisterbindung bezeichnet die persönliche und emotionale Beziehung zwischen Geschwistern, die bei familiengerichtlichen Entscheidungen als Bestandteil des Kindeswohls zu berücksichtigen ist. Sie kann für Aufenthalt, Betreuung, Umgang, Pflegeverhältnisse oder eine Trennung von Geschwistern erheblich sein. Das Gesetz ordnet keinen ausnahmslosen gemeinsamen Aufenthalt an. Entscheidend sind Intensität, Dauer, Altersabstand, gemeinsame Erfahrungen, Schutzbedürfnisse und der Wille jedes Kindes….

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    Begleiteter Umgang

    Begleiteter Umgang ist der persönliche Kontakt eines Kindes mit einem Umgangsberechtigten in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten. Das Familiengericht kann diese Schutzmaßnahme anordnen, wenn unbegleitete Kontakte das Kindeswohl gefährden könnten, ein vollständiger Ausschluss aber nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig wäre. Als Begleiter kommen Fachkräfte, Träger der Jugendhilfe oder geeignete Einzelpersonen in Betracht. Ziel sind sichere Begegnungen…

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    Betreuungsmodell

    Ein Betreuungsmodell beschreibt, wie getrennt lebende Eltern die alltägliche Betreuung, Aufenthaltszeiten und Verantwortung für ihr Kind organisieren. Übliche Gestaltungen sind Residenzmodell, Wechselmodell, Paritätsmodell und Nestmodell. Das Betreuungsmodell ist kein eigener gesetzlicher Status, sondern das Ergebnis elterlicher Vereinbarung oder einer familiengerichtlichen Umgangsregelung. Auswahl und Ausgestaltung richten sich nach dem Kindeswohl, insbesondere Bindungen, Kindeswille, Kontinuität, Entfernung der…

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    Kommunikationspflicht der Eltern

    Die Kommunikationspflicht der Eltern beschreibt die notwendige gegenseitige Information und Abstimmung über kindbezogene Angelegenheiten nach einer Trennung. Eine allgemeine Pflicht zu persönlichem Kontakt oder harmonischer Zusammenarbeit besteht nicht. Aus gemeinsamer Sorge, Wohlverhaltenspflicht und gesetzlichen Auskunftsrechten folgen jedoch konkrete Informations- und Abstimmungspflichten, besonders bei erheblichen Entscheidungen, Notfällen und der Durchführung des Umgangs. Form, Häufigkeit und Inhalt…

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    Kindesherausgabe

    Kindesherausgabe ist der familienrechtliche Anspruch eines Sorgeberechtigten, die Übergabe eines Kindes von einer Person zu verlangen, die es ihm widerrechtlich vorenthält. Das Familiengericht entscheidet in einer Kindschaftssache und orientiert sich am Kindeswohl. Auch Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbleibensanordnung beantragen. Eine gerichtliche Herausgabeanordnung muss hinreichend bestimmt sein; ihre Vollstreckung unterliegt besonderen, kindesschonenden Regeln des…