Fraktion im Gemeinderat

Eine Fraktion im Gemeinderat ist der Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder zur gemeinsamen politischen Arbeit. Sie bündelt Meinungsbildung, Antragsrechte und organisatorische Ressourcen. Voraussetzungen, Mindestgröße und Rechte ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.

Funktion und Voraussetzungen

Fraktionen erleichtern die Arbeit des Gemeinderats, dürfen einzelne Ratsmitglieder aber nicht unzulässig benachteiligen.

Beispiel

Ratsmitglieder schließen sich zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge zusammen.

Verwandte Begriffe

Gemeinderat, Geschäftsordnung des Gemeinderats

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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