Fraktion im Gemeinderat
Eine Fraktion im Gemeinderat ist der Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder zur gemeinsamen politischen Arbeit. Sie bündelt Meinungsbildung, Antragsrechte und organisatorische Ressourcen. Voraussetzungen, Mindestgröße und Rechte ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.
Funktion und Voraussetzungen
Fraktionen erleichtern die Arbeit des Gemeinderats, dürfen einzelne Ratsmitglieder aber nicht unzulässig benachteiligen.
Beispiel
Ratsmitglieder schließen sich zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge zusammen.
Verwandte Begriffe
Gemeinderat, Geschäftsordnung des Gemeinderats
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