Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie knüpft an Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft an und wird regelmäßig vom Eigentümer geschuldet. Ihre Höhe ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert und Steuermessbetrag sowie dem Hebesatz der Gemeinde. Seit 2025 gelten reformierte Bewertungs- und Berechnungsregeln.

Berechnung

Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und ermittelt daraus den Messbetrag. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und erlässt den Grundsteuerbescheid.

Bundes- und Landesmodelle

Das Bundesmodell gilt, soweit ein Land keine abweichende Regelung aufgrund der Länderöffnungsklausel geschaffen hat. Daher kann die Bewertung je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Beispiel

Für ein Wohngrundstück setzt das Finanzamt einen Messbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz und fordert die jährliche Grundsteuer.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Grundsteuer?

Steuerschuldner ist regelmäßig der Grundstückseigentümer; bei Vermietung kann sie unter Voraussetzungen als Betriebskosten umgelegt werden.

Ist sie dasselbe wie Grunderwerbsteuer?

Nein. Grundsteuer fällt laufend auf Grundbesitz an; Grunderwerbsteuer grundsätzlich beim Erwerb.

Verwandte Begriffe

Grundbesitz, Grundsteuerwert, Hebesatz, Gemeinde, Grunderwerbsteuer

Weitere Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.