Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Ihre Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz. Erfasst werden die dort abschließend geregelten Einkunftsarten; aus den Einkünften wird über mehrere Rechenschritte das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Auf dieses wird der gesetzliche Tarif angewendet.

Steuerpflicht

Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Bestimmte inländische Einkünfte können auch bei fehlendem Wohnsitz eine beschränkte Steuerpflicht begründen.

Erhebung

Die Einkommensteuer wird insbesondere durch Vorauszahlungen, Lohnsteuerabzug und abschließende Veranlagung erhoben. Die Lohnsteuer ist dabei eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erzielt Arbeitslohn und daneben Einkünfte aus Vermietung. Beide fließen nach den gesetzlichen Regeln in die Einkommensteuerveranlagung ein.

Häufige Fragen

Ist Lohnsteuer eine eigene Steuer?

Nein. Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

Was wird besteuert?

Das nach dem EStG ermittelte zu versteuernde Einkommen.

Verwandte Begriffe

Einkünfte, Einkunftsarten, zu versteuerndes Einkommen, Werbungskosten, Einkommensteuerbescheid

Weitere Informationen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.