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Ministeranklage

Ministeranklage ist ein besonderes verfassungsgerichtliches Verfahren, in dem ein Parlament einem Minister eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Verfassung oder eines Gesetzes im Amt vorwirft. Voraussetzungen, Antragsquoren und mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweiligen Verfassung. Das Grundgesetz kennt keine allgemeine Ministeranklage auf Bundesebene; entsprechende Regelungen finden sich jedoch in einzelnen Landesverfassungen und in der deutschen Verfassungsgeschichte. Das Verfahren unterscheidet sich von parlamentarischem Misstrauen und Strafverfolgung.

Verfassungsrecht und Geschichte

Die Ministeranklage steht neben Ministerverantwortlichkeit, politischer Verantwortlichkeit und Bundespräsidentenanklage. Ein Landesbeispiel bietet bayerische-verfassung.de.

Beispiel

Ein Landesparlament erhebt nach den Vorgaben seiner Verfassung Anklage gegen einen Minister wegen einer schweren vorsätzlichen Verfassungsverletzung.

FAQ

Gibt es die Ministeranklage im Bund?

Das Grundgesetz sieht kein entsprechendes allgemeines Verfahren gegen Bundesminister vor.

Wer entscheidet?

Das nach der jeweiligen Verfassung zuständige Verfassungsgericht.

Ist sie ein Strafverfahren?

Nein. Strafrechtliche Verantwortlichkeit wird in einem eigenen Verfahren geprüft.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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