|

Bundespräsidentenanklage

Bundespräsidentenanklage ist das Verfahren nach Art. 61 GG, mit dem Bundestag oder Bundesrat den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen kann. Der Antrag benötigt ein qualifiziertes Quorum. Stellt das Gericht die schuldhafte Rechtsverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten seines Amtes für verlustig erklären. Das Verfahren schützt die Verfassungsbindung des Staatsoberhaupts und ist von politischer Kritik oder einem bloßen Vertrauensverlust zu unterscheiden.

Voraussetzungen

Art. 61 Grundgesetz regelt Anklage, Quoren und Entscheidung. Das Verfahren betrifft den Bundespräsidenten und gehört zum Verfassungsprozessrecht.

Beispiel

Bundestag oder Bundesrat werfen dem Bundespräsidenten eine vorsätzliche schwere Verletzung eines Bundesgesetzes im Amt vor und beschließen mit der erforderlichen Mehrheit die Anklage.

FAQ

Wer kann anklagen?

Bundestag oder Bundesrat.

Wer entscheidet?

Das Bundesverfassungsgericht.

Genügt politische Unzufriedenheit?

Nein. Erforderlich ist der Vorwurf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Landgericht

    Das Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht. Es entscheidet erstinstanzlich über bedeutendere Zivil- und Strafsachen und wirkt zugleich als Berufungs- oder Beschwerdegericht für zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte. Seine Spruchkörper heißen Zivilkammern und Strafkammern; besondere Kammern bestehen etwa für Handelssachen oder Strafvollstreckung. Die konkrete sachliche und funktionelle Zuständigkeit richtet sich nach…

  • | | |

    Einstweilige Maßnahme nach Rule 39

    Eine einstweilige Maßnahme nach Rule 39 ist eine dringende vorläufige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie soll in außergewöhnlichen Fällen verhindern, dass vor der Entscheidung über eine Menschenrechtsbeschwerde ein unmittelbar drohender, nicht wiedergutzumachender Schaden eintritt. Rule 39 der Verfahrensordnung des EGMR wird besonders bei Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit angewandt, etwa im Zusammenhang…

  • Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Gleichberechtigung von Mann und Frau bezeichnet das Verfassungsgebot, Frauen und Männer rechtlich gleichzustellen und bestehende Nachteile tatsächlich abzubauen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und…

  • |

    Sachurteil

    Sachurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die nach bejahter Zulässigkeit der Klage inhaltlich über den geltend gemachten prozessualen Anspruch entscheidet. Das Gericht spricht dem Kläger die begehrte Rechtsfolge ganz oder teilweise zu oder weist die Klage als unbegründet ab. Ein rechtskräftiges Sachurteil bindet die Parteien im Umfang des Streitgegenstands und verhindert eine erneute Entscheidung über denselben…

  • | |

    Plaumann-Formel

    Plaumann-Formel bestimmt, wann ein privater Kläger von einem EU-Rechtsakt individuell betroffen ist und deshalb nach Artikel 263 Absatz 4 AEUV Nichtigkeitsklage erheben kann. Individuelle Betroffenheit liegt vor, wenn der Rechtsakt den Kläger wegen besonderer persönlicher Eigenschaften oder tatsächlicher Umstände aus dem Kreis aller anderen Personen heraushebt und ähnlich wie einen Adressaten individualisiert. Die strenge Formel…

  • |

    Verwaltungsabkommen

    Verwaltungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung, insbesondere zwischen Bund und Ländern oder mehreren Ländern, über Zusammenarbeit, Zuständigkeiten oder die praktische Durchführung öffentlicher Aufgaben. Es wird regelmäßig von Regierungen oder Behörden geschlossen und benötigt grundsätzlich kein parlamentarisches Zustimmungsgesetz, solange es sich innerhalb bestehender gesetzlicher Kompetenzen und Haushaltsbefugnisse hält. Ein Verwaltungsabkommen darf weder die verfassungsrechtliche…