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Bundespräsidentenanklage

Bundespräsidentenanklage ist das Verfahren nach Art. 61 GG, mit dem Bundestag oder Bundesrat den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen kann. Der Antrag benötigt ein qualifiziertes Quorum. Stellt das Gericht die schuldhafte Rechtsverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten seines Amtes für verlustig erklären. Das Verfahren schützt die Verfassungsbindung des Staatsoberhaupts und ist von politischer Kritik oder einem bloßen Vertrauensverlust zu unterscheiden.

Voraussetzungen

Art. 61 Grundgesetz regelt Anklage, Quoren und Entscheidung. Das Verfahren betrifft den Bundespräsidenten und gehört zum Verfassungsprozessrecht.

Beispiel

Bundestag oder Bundesrat werfen dem Bundespräsidenten eine vorsätzliche schwere Verletzung eines Bundesgesetzes im Amt vor und beschließen mit der erforderlichen Mehrheit die Anklage.

FAQ

Wer kann anklagen?

Bundestag oder Bundesrat.

Wer entscheidet?

Das Bundesverfassungsgericht.

Genügt politische Unzufriedenheit?

Nein. Erforderlich ist der Vorwurf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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