Nachlassverbindlichkeit
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, für die der Erbe aufgrund des Erbfalls haftet. Dazu gehören vom Erblasser herrührende Schulden sowie Verbindlichkeiten aus dem Erbfall, etwa Pflichtteile, Vermächtnisse, Bestattungskosten und bestimmte Verwaltungskosten. Der Erbe haftet grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen, kann seine Haftung aber durch Nachlassverwaltung, Insolvenzverfahren oder Einreden beschränken. Vor Annahme oder Ausschlagung sollten Vermögen und Schulden sorgfältig ermittelt werden. Eine frühzeitige Klärung verhindert häufig Haftungs- und Fristprobleme im Nachlassverfahren.
Rechtliche Bedeutung
Nachlassverbindlichkeiten mindern den wirtschaftlichen Wert der Erbschaft.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Ein Erbe muss ein Darlehen des Erblassers und ein angeordnetes Vermächtnis erfüllen.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Nachlassverbindlichkeiten mindern den wirtschaftlichen Wert der Erbschaft.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.