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Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein unionsrechtlicher Nachweis für grenzüberschreitende Erbfälle. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern mit unmittelbaren Rechten, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung oder Befugnisse in anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen. Das Zeugnis wurde durch die Europäische Erbrechtsverordnung geschaffen und entfaltet seine Wirkungen grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren.

Rechtliche Bedeutung

Es tritt nicht an die Stelle nationaler Nachweisdokumente wie des deutschen Erbscheins, sondern steht daneben. Verwendet werden kann es etwa gegenüber Grundbuchämtern, Banken oder sonstigen Stellen in einem anderen teilnehmenden Mitgliedstaat.

Voraussetzungen und Folgen

Das Zeugnis wird auf Antrag von der international zuständigen Stelle ausgestellt. Ausfertigungen sind nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Inhaltliche Fehler können berichtigt werden; Ausstellung und Wirkungen können unter den Voraussetzungen der Verordnung angefochten, geändert oder ausgesetzt werden.

Beispiel

Ein Erbe benötigt für ein Konto des Erblassers in Italien einen Nachweis seiner Erbenstellung. Ein Europäisches Nachlasszeugnis kann diesen grenzüberschreitenden Nachweis erleichtern.

Häufige Fragen

Ersetzt es immer den Erbschein?

Nein. Beide Nachweise können nebeneinander bestehen; für rein innerstaatliche Zwecke kann der Erbschein weiterhin zweckmäßig sein.

Ist es in jedem EU-Staat verwendbar?

Es wirkt in den an der EU-Erbrechtsverordnung teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Verwandte Begriffe

Siehe Europäische Erbrechtsverordnung, Nachlassgericht und Nachlass.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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