Erbrecht

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    Interdictum quorum bonorum

    Das Interdictum quorum bonorum ist ein römisches Interdikt zur Erlangung des Besitzes an Nachlassgegenständen zugunsten eines prätorisch zur bonorum possessio Berechtigten. Es richtet sich unter den historischen Voraussetzungen insbesondere gegen Personen, die Nachlasssachen als vermeintliche Erben oder ohne entsprechenden Rechtstitel besitzen. Das Rechtsschutzmittel dient der erstmaligen Besitzerlangung und ist von Mitteln zur Wiedererlangung verlorenen Besitzes…

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    Actio familiae erciscundae

    Die Actio familiae erciscundae war im römischen Recht die Klage eines Miterben auf Teilung einer gemeinschaftlichen Erbschaft. Der Richter konnte Nachlassgegenstände einzelnen Erben zuweisen und ungleiche Werte durch Geldzahlungen ausgleichen. Zugleich wurden bestimmte Ansprüche zwischen den Miterben berücksichtigt, etwa wegen allein gezogener Früchte oder verbrauchter Nachlassgegenstände. Die Klage gehörte zu den gemischten Klagen und verband…

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    Nachlassverwaltung

    Nachlassverwaltung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren zur Verwaltung und Befriedigung eines überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlasses durch einen Nachlassverwalter. Sie trennt den Nachlass haftungsrechtlich weitgehend vom Eigenvermögen des Erben und dient vorrangig den Nachlassgläubigern. Der Erbe verliert die Befugnis, den Nachlass selbst zu verwalten oder über ihn zu verfügen. Nach Begleichung der Verbindlichkeiten erhält er einen…

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    Nachlasspflegschaft

    Nachlasspflegschaft ist eine vom Nachlassgericht angeordnete Sicherungsmaßnahme, wenn ein Nachlass Fürsorge benötigt und der Erbe unbekannt ist oder ungewiss bleibt, ob er die Erbschaft angenommen hat. Der Nachlasspfleger ermittelt mögliche Erben, nimmt Vermögenswerte in Besitz, erfüllt dringende Aufgaben und vertritt die unbekannten Erben innerhalb seines gerichtlich bestimmten Wirkungskreises. Er wird nicht selbst Erbe und handelt…

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    Erbunwürdigkeit

    Erbunwürdigkeit ist der gesetzliche Ausschluss eines Erben oder Vermächtnisnehmers wegen besonders schwerwiegenden Fehlverhaltens gegenüber dem Erblasser oder dessen letzter Willensbildung. Gründe können etwa vorsätzliche Tötung, Verhinderung der Testamentserrichtung oder bestimmte Urkundendelikte sein. Die Unwürdigkeit wirkt grundsätzlich nicht automatisch, sondern muss nach dem Erbfall durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Bei Erfolg gilt der Erwerb als nicht…

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    Gemeinschaftliches Testament

    Gemeinschaftliches Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, die Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Beide verbinden ihre letztwilligen Anordnungen in einer Urkunde; bestimmte wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod eines Partners für den Überlebenden bindend werden. Das Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei der eigenhändigen Form genügt regelmäßig, dass ein Partner…

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    Pflichtteilsanspruch

    Pflichtteilsanspruch ist der auf Geld gerichtete Anspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen oder unzureichend bedacht wurden. Anspruchsberechtigt können insbesondere Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern sein. Die Höhe entspricht grundsätzlich der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Der Berechtigte wird nicht Miterbe, sondern Gläubiger des Erben…

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    Vermächtnis

    Vermächtnis ist eine letztwillige Zuwendung, durch die der Erblasser einem Begünstigten einen Vermögensvorteil verschafft, ohne ihn zum Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer erhält den zugewendeten Gegenstand oder Geldbetrag nicht automatisch unmittelbar aus dem Nachlass, sondern grundsätzlich einen Anspruch gegen den beschwerten Erben. Gegenstand können Sachen, Forderungen, Nutzungsrechte oder andere Vorteile sein. Inhalt, Fälligkeit und Belasteter ergeben…

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    Nachlassgericht

    Nachlassgericht ist die beim Amtsgericht eingerichtete Abteilung, die für bestimmte erbrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Erbscheinsverfahren, Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten, Ausschlagungserklärungen, Sicherung des Nachlasses sowie Bestellung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckerzeugnisse. Das Nachlassgericht entscheidet nicht jeden Streit unter Erben; streitige Zahlungs-, Auskunfts- oder Herausgabeansprüche gehören regelmäßig vor das…

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    Erbauseinandersetzung

    Erbauseinandersetzung ist die rechtliche und tatsächliche Aufteilung des Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft mit dem Ziel, die gemeinschaftliche Bindung zu beenden. Zunächst sind Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen; anschließend wird der verbleibende Überschuss nach Erbquoten, Teilungsanordnungen und Vereinbarungen verteilt. Können sich die Miterben nicht einigen, kommen Auseinandersetzungsklage, Verkauf einzelner Gegenstände oder Teilungsversteigerung in Betracht. Bis zur…