Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses durch einen vom Erblasser bestimmten Testamentsvollstrecker. Seine Aufgaben ergeben sich aus Testament, Erbvertrag und Gesetz. Er nimmt den Nachlass in Besitz, erfüllt Verbindlichkeiten, setzt letztwillige Anordnungen um und verteilt gegebenenfalls das Vermögen. Während seiner Verwaltung sind die Erben in ihrer Verfügungsmacht beschränkt. Das Nachlassgericht kann ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilen und bei wichtigem Grund entlassen. Eine frühzeitige Klärung verhindert häufig Haftungs- und Fristprobleme im Nachlassverfahren.

Rechtliche Bedeutung

Die Testamentsvollstreckung sichert eine geordnete Umsetzung des letzten Willens.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Der Testamentsvollstrecker verkauft Nachlassgegenstände, begleicht Schulden und verteilt den Rest an die Erben.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Testamentsvollstreckung sichert eine geordnete Umsetzung des letzten Willens.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

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