Nebenstrafe

Nebenstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die neben einer Hauptstrafe verhängt werden kann. Das geltende Strafgesetzbuch kennt als Nebenstrafe vor allem das Fahrverbot. Es soll die Wirkung der Hauptstrafe ergänzen und an das begangene Unrecht anknüpfen. Von Nebenfolgen und Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Nebenstrafe zu unterscheiden. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Das Fahrverbot als Nebenstrafe richtet sich nach § 44 StGB. Seine Anordnung muss schuldangemessen und verhältnismäßig sein.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Neben einer Geldstrafe ordnet das Gericht wegen einer Straftat im Straßenverkehr ein dreimonatiges Fahrverbot an.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Nebenstrafe?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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