|

Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft beziehungsweise Benutzung einer Sache regelt.

Gesetzliche Grundlage

Die Definition steht in § 35 Satz 2 VwVfG. Die Allgemeinverfügung verbindet eine konkrete Regelung mit einer größeren Zahl von Adressaten.

Formen

Unterschieden werden personenbezogene und sachbezogene Allgemeinverfügungen sowie Benutzungsregelungen. Beispiele sind eine Versammlungsauflösung, die Widmung einer Straße oder Regeln für eine öffentliche Einrichtung.

Bekanntgabe und Rechtsschutz

Eine Allgemeinverfügung kann öffentlich bekannt gegeben werden. Betroffene können die für Verwaltungsakte vorgesehenen Rechtsbehelfe nutzen.

Beispiel

Ein Platzverweis gegenüber allen Personen einer konkret beschriebenen Gruppe kann als Allgemeinverfügung ergehen.

Häufige Fragen

Ist sie ein Gesetz?

Nein. Sie ist eine konkrete Verwaltungsentscheidung.

Wann wird sie wirksam?

Grundsätzlich mit ihrer Bekanntgabe.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsakt, Behörde, Bekanntgabe, Widerspruch

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ähnliche Beiträge