Revision im Strafrecht
Revision im Strafrecht ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Strafurteil grundsätzlich nur auf Rechtsfehler und nicht auf eine neue Tatsachenfeststellung überprüft wird. Der Begriff gehört zum Strafprozessrecht und beeinflusst Rechte, Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anwendung muss ein rechtsstaatliches und faires Verfahren gewährleisten. Seine genaue Reichweite richtet sich nach dem jeweiligen Regelungszweck.
Rechtliche Bedeutung
Die Revision kann auf Verletzung materiellen oder formellen Rechts gestützt werden. Sie muss fristgerecht eingelegt und ordnungsgemäß begründet werden; Verfahrensrügen unterliegen besonderen Darlegungsanforderungen.
Voraussetzungen und Folgen
Für die rechtliche Einordnung sind Verfahrensstand, Zuständigkeit, Form, Frist und die Rechte der Beteiligten maßgeblich. Ermittlungsmaßnahmen benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen insbesondere erforderlich und verhältnismäßig sein.
Beispiel
Der Verurteilte rügt, das Gericht habe ein Beweismittel unter Verletzung zwingender Verfahrensregeln verwertet.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Revision im Strafrecht?
Der Begriff beeinflusst den Fortgang des Strafverfahrens, die Befugnisse der Strafverfolgungsorgane oder die Verteidigungs- und Beteiligtenrechte.
Ist eine gerichtliche Überprüfung möglich?
Je nach Maßnahme oder Entscheidung bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, In dubio pro reo, Anklageschrift
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.