Parlamentsvorbehalt

Der Parlamentsvorbehalt besagt, dass bestimmte staatliche Entscheidungen einer gesetzlichen Grundlage oder einer Entscheidung des Parlaments bedürfen und nicht allein der Verwaltung überlassen werden dürfen. Er folgt aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und ist besonders bei wesentlichen Grundrechtsfragen bedeutsam. Der parlamentarische Gesetzgeber muss die maßgeblichen Regelungen selbst treffen und darf sie nicht grenzenlos an die Exekutive delegieren. Reichweite und Regelungsdichte richten sich nach Bedeutung und Eingriffsintensität der jeweiligen Materie.

Verfassungsrechtliche Grundlage

Der Parlamentsvorbehalt verbindet das Demokratieprinzip mit dem Rechtsstaatsprinzip. Grundlegende Entscheidungen sollen durch das demokratisch legitimierte Parlament getroffen werden.

Zusammenhang mit der Wesentlichkeitstheorie

Nach der Wesentlichkeitstheorie muss der Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Fragen selbst regeln. Eine bloße Verwaltungsvorschrift genügt dann nicht. Näheres zu den Grundrechten bietet grundrechte-faq.de.

Beispiel

Schwerwiegende Voraussetzungen für die Verarbeitung persönlicher Daten dürfen nicht ohne hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage allein von einer Behörde festgelegt werden.

Häufige Fragen

Muss jedes Verwaltungshandeln im Gesetz einzeln beschrieben sein?

Nein. Die notwendige gesetzliche Regelungsdichte hängt von der Bedeutung der Entscheidung ab.

Ist der Parlamentsvorbehalt dasselbe wie der Gesetzesvorbehalt?

Die Begriffe überschneiden sich, betonen aber unterschiedliche Aspekte; der Parlamentsvorbehalt hebt die eigene Verantwortung des Gesetzgebers hervor.

Verwandte Begriffe

Wesentlichkeitstheorie, Vorbehalt des Gesetzes, Gesetzgebung, Grundrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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