Numerus clausus
Numerus clausus bezeichnet die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem Studiengang, wenn weniger Studienplätze als geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Vergabe muss auf gesetzlicher Grundlage nach transparenten, sachgerechten und chancengleichen Kriterien erfolgen. Der Numerus clausus ist keine vorab feststehende einheitliche Abiturnote; die tatsächliche Auswahlgrenze ergibt sich regelmäßig aus Bewerberzahl, vorhandener Kapazität und den jeweils geltenden Auswahlregeln. Die Einzelheiten unterscheiden sich nach Studiengang, Hochschule und dem jeweils anwendbaren Vergaberecht.
Rechtliche Bedeutung
Zulassungsbeschränkungen berühren die Berufsfreiheit und das Recht auf gleiche Teilhabe an staatlich bereitgestellten Ausbildungskapazitäten.
Voraussetzungen und Folgen
Der Staat muss vorhandene Kapazitäten grundsätzlich ausschöpfen und ein verfassungsgemäßes Vergabeverfahren schaffen.
Beispiel
In einem Semester genügt die Abiturnote 1,5, im nächsten wegen größerer Nachfrage nur 1,3.
Häufige Fragen
Garantiert eine bestimmte Note einen Studienplatz?
Nein. Das hängt vom Studiengang, Verfahren, Bewerberfeld und den Auswahlkriterien ab.
Kann die Kapazität überprüft werden?
Ja. Dafür kommt insbesondere eine Kapazitätsklage in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe Hochschulzulassung, Kapazitätsklage und Berufsfreiheit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.