Juristische Person des öffentlichen Rechts

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ein rechtsfähiger öffentlich-rechtlicher Organisationsträger, der durch Gesetz oder Hoheitsakt errichtet wird und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Zu den Grundformen gehören Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie kann Vermögen besitzen, Verträge schließen, klagen und verklagt werden sowie durch Organe handeln. Hoheitsbefugnisse bestehen nur im gesetzlich übertragenen Umfang; regelmäßig unterliegt sie staatlicher Rechts- oder Fachaufsicht. Rechtsform, gesetzliche Aufgabe und Aufsicht prägen ihre konkrete Stellung.

Rechtliche Bedeutung

Die Rechtsform verselbstständigt öffentliche Aufgaben organisatorisch und vermögensrechtlich.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Eine Gemeinde handelt als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Bürgermeister und Gemeinderat.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Rechtsform verselbstständigt öffentliche Aufgaben organisatorisch und vermögensrechtlich.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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