Strafkammer
Eine Strafkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für Strafsachen. Sie entscheidet als große Strafkammer in erstinstanzlichen Verfahren wegen schwerer Straftaten und als kleine Strafkammer über Berufungen gegen Strafurteile des Amtsgerichts. Daneben bestehen besondere Strafkammern, etwa Schwurgerichts-, Staatsschutz-, Wirtschaftsstrafsachen- oder Jugendkammern. Berufsrichter und Schöffen wirken je nach gesetzlicher Besetzung gemeinsam. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Gerichtsverfassungsgesetz, Geschäftsverteilungsplan und Anklagegegenstand; Besetzungsfehler können revisionsrechtlich erheblich sein.
Einordnung
Strafkammern verbinden professionelle richterliche Leitung mit gesetzlich vorgesehener Mitwirkung ehrenamtlicher Richter.
Aufbau und Zuständigkeit
Vor Beginn der Hauptverhandlung wird die konkrete Besetzung nach gesetzlichen Regeln bestimmt. Umfang und Schwierigkeit können die Zahl der Berufsrichter beeinflussen.
Beispiel
Eine Anklage wegen eines schweren Raubes wird vor einer großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt. Berufsrichter und Schöffen entscheiden gemeinsam über Schuld und Strafe.
Häufige Fragen
Gibt es Strafkammern am Amtsgericht?
Nein. Dort entscheiden Strafrichter oder Schöffengericht.
Was ist eine kleine Strafkammer?
Sie ist grundsätzlich Berufungsspruchkörper für Strafurteile des Amtsgerichts.
Sind Schöffen gleichberechtigt?
Bei der Urteilsfindung haben sie grundsätzlich dasselbe Stimmrecht wie Berufsrichter.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.