Parkverbot

Ein Parkverbot untersagt das Abstellen eines Fahrzeugs über den straßenverkehrsrechtlich zulässigen kurzen Halt hinaus. Es kann unmittelbar aus der Straßenverkehrs-Ordnung folgen oder durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Vom Haltverbot ist es zu unterscheiden: Wo nur Parken verboten ist, bleibt ein kurzfristiges Halten grundsätzlich möglich. Verstöße können mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden; bei Behinderung, Gefahr oder besonderem öffentlichen Interesse kommt auch Abschleppen in Betracht. Maßgeblich sind stets Ort, Beschilderung und die konkrete Parksituation.

Rechtliche Bedeutung

Parken liegt regelmäßig vor, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, soweit keine Sonderregel gilt.

Voraussetzungen und Folgen

Das Verbot muss wirksam angeordnet und bei Verkehrszeichen für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer hinreichend erkennbar sein.

Beispiel

Ein Fahrzeug steht länger als drei Minuten im eingeschränkten Haltverbot, ohne dass ein zulässiger Ausnahmefall besteht.

Häufige Fragen

Ist kurzes Be- und Entladen erlaubt?

Im eingeschränkten Haltverbot regelmäßig ja, wenn es ohne vermeidbare Verzögerung erfolgt.

Darf sofort abgeschleppt werden?

Das hängt von Verhältnismäßigkeit, Behinderung, Gefahr und den Umständen des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Siehe Verkehrszeichen, Abschleppen eines Fahrzeugs und Straßenverkehrsbehörde.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Abschleppen eines Fahrzeugs

    Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr oder Verwaltungsvollstreckung, durch die ein rechtswidrig oder gefährdend abgestelltes Fahrzeug entfernt und an einen anderen Ort verbracht wird. Zuständig sind je nach Landesrecht Polizei oder Ordnungsbehörde. Die Maßnahme benötigt eine Rechtsgrundlage und muss verhältnismäßig sein. Eine konkrete Behinderung ist besonders bedeutsam, aber nicht in jedem Fall…

  • |

    Verkehrszeichen

    Verkehrszeichen sind behördlich angeordnete Zeichen und Verkehrseinrichtungen, die den Straßenverkehr durch Gebote, Verbote, Warnungen oder Hinweise regeln. Sie werden nach der Straßenverkehrs-Ordnung aufgestellt und wirken gegenüber Verkehrsteilnehmern regelmäßig als Allgemeinverfügung. Ihre Regelung wird grundsätzlich durch ordnungsgemäße Aufstellung und Wahrnehmbarkeit bekannt gegeben. Ein Verkehrszeichen darf nur angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; Beschränkungen müssen insbesondere…

  • Bewohnerparken

    Bewohnerparken ist eine straßenverkehrsrechtliche Regelung, die Bewohnern eines abgegrenzten städtischen Gebiets besondere Parkmöglichkeiten einräumt. Die Straßenverkehrsbehörde kann hierfür Bewohnerparkbereiche ausweisen und auf Antrag Parkausweise erteilen. Voraussetzung ist insbesondere erheblicher allgemeiner Parkdruck und ein Mangel an privaten Stellflächen. Der Ausweis garantiert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt lediglich das Parken unter den ausgeschilderten Bedingungen. Gebühren und Einzelheiten…

  • |

    Verkehrsregelnde Anordnung

    Eine verkehrsregelnde Anordnung ist die behördliche Entscheidung über Aufstellung, Entfernung oder Änderung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Sie richtet sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde getroffen. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs setzen regelmäßig eine besondere Gefahrenlage voraus, soweit keine spezielle Regelung eingreift. Die Behörde muss Sachverhalt, Zuständigkeit, gesetzliche Voraussetzungen, Ermessen und…

  • Straßenverkehrsbehörde

    Die Straßenverkehrsbehörde ist die Verwaltungsbehörde, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-Ordnung und weiteren Vorschriften anordnet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen und Regelungen bei Baustellen oder Veranstaltungen. Welche Stelle zuständig ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht. Die Behörde arbeitet häufig mit Polizei und Straßenbaulastträger zusammen, bleibt für ihre eigene Entscheidung aber rechtlich…