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Abschleppen eines Fahrzeugs

Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr oder Verwaltungsvollstreckung, durch die ein rechtswidrig oder gefährdend abgestelltes Fahrzeug entfernt und an einen anderen Ort verbracht wird. Zuständig sind je nach Landesrecht Polizei oder Ordnungsbehörde. Die Maßnahme benötigt eine Rechtsgrundlage und muss verhältnismäßig sein. Eine konkrete Behinderung ist besonders bedeutsam, aber nicht in jedem Fall erforderlich, etwa bei Feuerwehrzufahrten oder reservierten Behindertenparkplätzen. Die Kosten können anschließend dem verantwortlichen Fahrer oder Halter auferlegt werden.

Rechtliche Bedeutung

Zu unterscheiden sind Sicherstellung, Ersatzvornahme und unmittelbare Ausführung; die rechtliche Einordnung richtet sich nach Landesrecht und Situation.

Voraussetzungen und Folgen

Vor dem Abschleppen ist zu prüfen, ob ein milderes, gleich wirksames Mittel besteht und ob der Verantwortliche kurzfristig erreichbar ist.

Beispiel

Ein Fahrzeug blockiert eine gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt und wird unverzüglich entfernt.

Häufige Fragen

Muss die Behörde den Fahrer suchen?

Nur soweit dies ohne erhebliche Verzögerung möglich und nach den Umständen zumutbar ist.

Kann auch umgesetzt werden?

Ja, häufig genügt das Verbringen auf einen nahe gelegenen zulässigen Stellplatz.

Verwandte Begriffe

Siehe Abschleppkosten, Parkverbot und Ersatzvornahme.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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