Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist die Verwaltungsbehörde, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-Ordnung und weiteren Vorschriften anordnet. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Bewohnerparken, Ausnahmegenehmigungen und Regelungen bei Baustellen oder Veranstaltungen. Welche Stelle zuständig ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht. Die Behörde arbeitet häufig mit Polizei und Straßenbaulastträger zusammen, bleibt für ihre eigene Entscheidung aber rechtlich verantwortlich. Ihre Maßnahmen können von Betroffenen mit verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen überprüft werden.
Rechtliche Bedeutung
Ihre Maßnahmen dienen vor allem Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und sind vom straßenrechtlichen Status der Straße zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Folgen
Entscheidungen benötigen eine gesetzliche Grundlage, einen ausreichend ermittelten Sachverhalt und eine fehlerfreie Ermessens- sowie Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Beispiel
Die Behörde richtet wegen erheblichen Parkdrucks nach Prüfung der Voraussetzungen einen Bewohnerparkbereich ein.
Häufige Fragen
Ist die Polizei immer Straßenverkehrsbehörde?
Nein. Zuständigkeiten werden landesrechtlich verteilt; die Polizei hat eigene Aufgaben.
Wo beantragt man eine Ausnahmegenehmigung?
Regelmäßig bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Verwandte Begriffe
Siehe Verkehrsregelnde Anordnung, Verkehrszeichen und Bewohnerparken.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.