Verkehrsregelnde Anordnung
Eine verkehrsregelnde Anordnung ist die behördliche Entscheidung über Aufstellung, Entfernung oder Änderung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Sie richtet sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde getroffen. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs setzen regelmäßig eine besondere Gefahrenlage voraus, soweit keine spezielle Regelung eingreift. Die Behörde muss Sachverhalt, Zuständigkeit, gesetzliche Voraussetzungen, Ermessen und Verhältnismäßigkeit beachten. Betroffene können ihre Rechtmäßigkeit unter den allgemeinen Voraussetzungen gerichtlich überprüfen lassen.
Rechtliche Bedeutung
Die interne Anordnung wird gegenüber Verkehrsteilnehmern regelmäßig erst durch das aufgestellte und wahrnehmbare Verkehrszeichen wirksam.
Voraussetzungen und Folgen
Anhörung, Beteiligung anderer Stellen und Dokumentation richten sich nach Verfahrensrecht und den straßenverkehrsrechtlichen Sondervorschriften.
Beispiel
Die Behörde ordnet wegen einer unübersichtlichen Engstelle ein einseitiges Haltverbot an.
Häufige Fragen
Wer stellt die Schilder auf?
Die Umsetzung erfolgt regelmäßig durch den Straßenbaulastträger auf Grundlage der behördlichen Anordnung.
Können Anwohner eine Regelung verlangen?
Ein Anspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und das Ermessen entsprechend verdichtet ist.
Verwandte Begriffe
Siehe Verkehrszeichen, Straßenverkehrsbehörde und Parkverbot.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.