Pauschalreiserecht
Pauschalreiserecht bezeichnet die besonderen Verbraucherschutzregeln für kombinierte Reiseleistungen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.
Voraussetzungen und Folgen
Die §§ 651a ff. BGB regeln Information, Mängelrechte, Rücktritt, Haftung und Insolvenzschutz
Beispiel
Flug und Hotel werden als einheitliches Reisepaket gebucht
Häufige Fragen
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.
Müssen Fristen beachtet werden?
Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.