Prozessvoraussetzungen
Prozessvoraussetzungen sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gericht in einem Verfahren sachlich entscheiden darf. Dazu können insbesondere Gerichtsbarkeit, Zuständigkeit, ordnungsgemäße Klageerhebung, Partei- und Prozessfähigkeit, Prozessführungsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis gehören. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung. Fehlt eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung, ist die Klage regelmäßig unzulässig, ohne dass das Gericht ihre materielle Berechtigung prüft.
Funktion im Verfahren
Sie trennen die Prüfung der Zulässigkeit von der Prüfung der Begründetheit und sichern einen geordneten Verfahrensrahmen.
Prüfung und Rechtsfolge
Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der jeweils anwendbaren Verfahrensordnung. Das Gericht prüft prozessuale Anforderungen grundsätzlich in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge und berücksichtigt dabei rechtliches Gehör sowie effektiven Rechtsschutz.
Beispiel
Ist das angerufene Gericht sachlich unzuständig, kann es über den behaupteten Anspruch nicht ohne Weiteres in der Sache entscheiden.
Häufige Fragen
Ist der Begriff in allen Gerichtsbarkeiten identisch?
Nein. Grundgedanke und Funktion sind vergleichbar, Einzelheiten können sich jedoch nach ZPO, VwGO, StPO und weiteren Verfahrensordnungen unterscheiden.
Prüft das Gericht dies von Amts wegen?
Viele grundlegende Verfahrensvoraussetzungen werden von Amts wegen geprüft; einzelne Tatsachen müssen die Beteiligten jedoch vortragen oder nachweisen.
Verwandte Begriffe
Zulässigkeit einer Klage, Begründetheit einer Klage, Rechtsschutzbedürfnis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.