Rechtspluralismus

Rechtspluralismus bezeichnet das gleichzeitige Bestehen mehrerer normativer Ordnungen innerhalb eines sozialen Raums. Neben staatlichem Recht können etwa Völkerrecht, Unionsrecht, religiöse Regeln, Gewohnheitsrecht, indigene Ordnungen oder private Regelwerke Verhalten steuern und Konflikte bearbeiten. Der Begriff beschreibt sowohl rechtlich anerkannte Mehrschichtigkeit als auch faktische Normkonkurrenz. Er wird vor allem in Rechtssoziologie, Rechtstheorie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht verwendet.

Begriff und historischer Zusammenhang

Moderne Rechtsordnungen sind häufig nicht ausschließlich staatlich geprägt. In Deutschland wirken beispielsweise nationales Recht und Recht der Europäischen Union zusammen. Daneben können Verbände, Unternehmen oder Gemeinschaften eigene Regeln setzen, deren Verhältnis zum staatlichen Recht unterschiedlich ausgestaltet ist.

Rechtliche Bedeutung

Rechtspluralismus macht sichtbar, dass Zuständigkeit, Vorrang und Anerkennung geklärt werden müssen. Nicht jede soziale Norm ist staatlich verbindlich; zwingendes Recht und Grundrechte setzen privaten oder religiösen Regelwerken Grenzen.

Beispiel

Ein international tätiges Unternehmen unterliegt staatlichen Gesetzen, unionsrechtlichen Vorgaben und internen Verhaltenskodizes. Bei Widersprüchen entscheidet die jeweilige rechtliche Rang- und Zuständigkeitsordnung.

Häufige Fragen

Bedeutet Rechtspluralismus, dass jeder sein eigenes Recht wählen kann?

Nein. Welche Ordnung rechtlich maßgeblich ist, bestimmt sich nach staatlichem, internationalem oder unionsrechtlichem Kollisions- und Zuständigkeitsrecht.

Ist Föderalismus eine Form des Rechtspluralismus?

Er kann als institutionalisierte Mehrzahl staatlicher Rechtsordnungen verstanden werden, ist aber durch eine gemeinsame Verfassung und feste Kompetenzregeln geordnet.

Verwandte Begriffe

Rechtskultur, Soziale Norm, Völkerrecht, Anwendungsvorrang des Unionsrechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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