Recht der Europäischen Union
Das Recht der Europäischen Union ist die eigenständige Rechtsordnung der EU. Es umfasst Primärrecht, Sekundärrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze. Es bindet die Mitgliedstaaten im Umfang der übertragenen Zuständigkeiten und wird durch nationale Behörden und Gerichte angewandt.
Funktion und Voraussetzungen
Sein Verhältnis zum nationalen Recht wird insbesondere durch den Anwendungsvorrang geprägt.
Beispiel
Eine EU-Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Verwandte Begriffe
Primärrecht der Europäischen Union, Sekundärrecht der Europäischen Union
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