|

Nürnberger Gesetze

Nürnberger Gesetze ist die Sammelbezeichnung für zentrale nationalsozialistische Gesetze, die am 15. September 1935 erlassen wurden. Besonders das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre entzogen jüdischen Deutschen wesentliche Rechte und verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen. Die Vorschriften machten rassistische Ideologie zum staatlichen Recht und bildeten eine Grundlage für systematische Ausgrenzung, Verfolgung und späteren Massenmord.

Begriff und historischer Zusammenhang

Die Gesetze unterschieden Menschen anhand der nationalsozialistischen Rassenlehre. Ergänzende Verordnungen legten fest, wer als Jude oder sogenannter Mischling galt. Damit wurde Diskriminierung nicht nur verwaltungspraktisch betrieben, sondern ausdrücklich gesetzlich organisiert.

Rechtliche Bedeutung

Die Nürnberger Gesetze gelten als besonders deutliches Beispiel gesetzlich formalisierten Unrechts. Sie verdeutlichen den Unterschied zwischen bloßer Legalität und materieller Legitimität sowie die Bedeutung übergeordneter Menschenrechte und der Menschenwürde.

Beispiel

Ein deutscher Jude konnte nach dem Reichsbürgergesetz nicht mehr die politischen Rechte eines Reichsbürgers beanspruchen. Das Eheverbot griff zugleich unmittelbar in die private Lebensgestaltung ein.

Häufige Fragen

Waren die Nürnberger Gesetze rechtmäßig?

Sie wurden nach den Machtstrukturen des Regimes als Gesetze behandelt, waren jedoch elementares Unrecht und verletzten fundamentale Menschenrechte.

Wann verloren sie ihre Geltung?

Nach 1945 wurden sie durch alliierte Regelungen aufgehoben; ihre Unrechtsfolgen mussten anschließend schrittweise aufgearbeitet werden.

Verwandte Begriffe

Justiz im Nationalsozialismus, Menschenrechte, Menschenwürde als Rechtsprinzip, Radbruchsche Formel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gesellschaftsvertrag

    Gesellschaftsvertrag ist ein rechts- und staatsphilosophisches Gedankenmodell, das staatliche Herrschaft und politische Ordnung auf eine gedachte Übereinkunft freier Menschen zurückführt. Es dient der Begründung von Legitimität, Rechten und Pflichten. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts. Rechtliche Bedeutung Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder…

  • | | |

    Kompetenz-Kompetenz

    Kompetenz-Kompetenz bezeichnet die Befugnis, die eigenen Zuständigkeiten zu bestimmen oder über ihr Bestehen verbindlich zu entscheiden. Welche Bedeutung gemeint ist, hängt vom Rechtsgebiet ab. Im Staatsorganisationsrecht betrifft der Begriff insbesondere die Verteilung und Erweiterung staatlicher Befugnisse; im gerichtlichen Verfahren kann er die Entscheidung eines Gerichts über seine eigene Zuständigkeit bezeichnen. Die prozessuale Prüfungskompetenz erlaubt einem…

  • | |

    Gesetzgeber

    Der Gesetzgeber ist das verfassungsrechtlich zuständige Organ oder Zusammenwirken mehrerer Organe, das allgemein verbindliche Rechtsnormen in einem geregelten Verfahren erlässt. Auf Bundesebene wirken vor allem Bundestag und Bundesrat an der Gesetzgebung mit; in den Ländern sind insbesondere die Landesparlamente zuständig. Als formeller Gesetzgeber gilt das Parlament im Gesetzgebungsverfahren. Im weiteren materiellen Sinn können auch andere…

  • |

    Actio mandati

    Die Actio mandati ist die römischrechtliche Klage aus einem Mandatum, einem grundsätzlich unentgeltlichen Auftrag. Die direkte Klage des Auftraggebers richtete sich gegen den Beauftragten und erfasste insbesondere ordnungsgemäße Ausführung, Abrechnung und Herausgabe des aus dem Auftrag Erlangten. Die Gegenklage des Beauftragten konnte etwa dem Ersatz berechtigter Aufwendungen dienen. Als Klage nach Treu und Glauben berücksichtigte…

  • |

    Gottesurteil

    Ein Gottesurteil war ein mittelalterliches Beweisverfahren, bei dem ein übernatürlich gedeuteter Ausgang Schuld, Unschuld oder Recht einer Partei offenbaren sollte. Formen waren etwa Feuer- und Wasserprobe sowie Zweikampf. Das Verfahren beruhte auf religiösen Vorstellungen und ritualisierten Regeln, nicht auf rationaler Tatsachenermittlung im heutigen Sinn. Kirche und weltliche Herrschaft schränkten Gottesurteile seit dem Hochmittelalter zunehmend ein;…

  • |

    Weimarer Reichsverfassung

    Weimarer Reichsverfassung war die Verfassung des Deutschen Reichs von 1919 und begründete eine parlamentarische Republik mit Grundrechten und einem direkt gewählten Reichspräsidenten. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und gerichtlicher Institutionenbildung in…