|

Nürnberger Gesetze

Nürnberger Gesetze ist die Sammelbezeichnung für zentrale nationalsozialistische Gesetze, die am 15. September 1935 erlassen wurden. Besonders das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre entzogen jüdischen Deutschen wesentliche Rechte und verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen. Die Vorschriften machten rassistische Ideologie zum staatlichen Recht und bildeten eine Grundlage für systematische Ausgrenzung, Verfolgung und späteren Massenmord.

Begriff und historischer Zusammenhang

Die Gesetze unterschieden Menschen anhand der nationalsozialistischen Rassenlehre. Ergänzende Verordnungen legten fest, wer als Jude oder sogenannter Mischling galt. Damit wurde Diskriminierung nicht nur verwaltungspraktisch betrieben, sondern ausdrücklich gesetzlich organisiert.

Rechtliche Bedeutung

Die Nürnberger Gesetze gelten als besonders deutliches Beispiel gesetzlich formalisierten Unrechts. Sie verdeutlichen den Unterschied zwischen bloßer Legalität und materieller Legitimität sowie die Bedeutung übergeordneter Menschenrechte und der Menschenwürde.

Beispiel

Ein deutscher Jude konnte nach dem Reichsbürgergesetz nicht mehr die politischen Rechte eines Reichsbürgers beanspruchen. Das Eheverbot griff zugleich unmittelbar in die private Lebensgestaltung ein.

Häufige Fragen

Waren die Nürnberger Gesetze rechtmäßig?

Sie wurden nach den Machtstrukturen des Regimes als Gesetze behandelt, waren jedoch elementares Unrecht und verletzten fundamentale Menschenrechte.

Wann verloren sie ihre Geltung?

Nach 1945 wurden sie durch alliierte Regelungen aufgehoben; ihre Unrechtsfolgen mussten anschließend schrittweise aufgearbeitet werden.

Verwandte Begriffe

Justiz im Nationalsozialismus, Menschenrechte, Menschenwürde als Rechtsprinzip, Radbruchsche Formel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rechtssoziologie

    Rechtssoziologie ist die wissenschaftliche Untersuchung des Rechts als gesellschaftliches Phänomen. Sie fragt nicht nur, welche Normen gelten, sondern wie Recht entsteht, tatsächlich angewendet, befolgt oder umgangen wird und welche sozialen Wirkungen es entfaltet. Dabei betrachtet sie Gerichte, Verwaltung, Rechtsberufe, Bürger und Organisationen. Die Rechtssoziologie verbindet juristische Fragestellungen insbesondere mit Methoden und Erkenntnissen der Soziologie und…

  • |

    Praktische Konkordanz

    Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam. Funktion Praktische…

  • Verrechtlichung

    Verrechtlichung bezeichnet den Prozess, durch den gesellschaftliche Beziehungen, Konflikte oder politische Aufgaben zunehmend rechtlich geregelt und in formelle Verfahren überführt werden. Bereiche, die zuvor durch Gewohnheit, Moral, private Absprachen oder politische Entscheidung gestaltet wurden, erhalten verbindliche Normen und einklagbare Rechte. Verrechtlichung kann Schutz, Transparenz und Gleichbehandlung stärken, zugleich aber Komplexität, Bürokratie und eine Verlagerung von…

  • Justiznutzung

    Justiznutzung bezeichnet die tatsächliche Inanspruchnahme von Gerichten und justiziellen Verfahren durch Bürger, Unternehmen, Verbände oder staatliche Stellen. Untersucht werden insbesondere Häufigkeit, Anlass, Verfahrensart, beteiligte Gruppen, Verlauf und Ergebnis. Der Begriff ist vor allem rechtssoziologisch und rechtstatsächlich geprägt. Er macht sichtbar, dass die Zahl gerichtlicher Verfahren nicht nur vom Umfang rechtlicher Konflikte, sondern auch von Kosten,…

  • Rechtsdurchsetzung

    Rechtsdurchsetzung bezeichnet die tatsächliche Verwirklichung rechtlicher Gebote, Verbote und Ansprüche. Sie umfasst freiwillige Befolgung ebenso wie behördliche Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen und staatlichen Zwang. Im Privatrecht muss der Berechtigte seinen Anspruch häufig selbst geltend machen; im öffentlichen Recht handeln zuständige Behörden vielfach von Amts wegen. Effektive Rechtsdurchsetzung ist ein Wesensmerkmal des Rechtsstaats, muss jedoch ihrerseits gesetzlich…

  • Prozedurale Gerechtigkeit

    Prozedurale Gerechtigkeit bezeichnet Gerechtigkeit, die durch faire, unparteiische und transparente Verfahren verwirklicht wird. Wesentlich sind insbesondere rechtliches Gehör, gleiche Beteiligungschancen, Unabhängigkeit der Entscheidungsträger und nachvollziehbare Begründungen. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts. Rechtliche Bedeutung Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und…