Nürnberger Gesetze
Nürnberger Gesetze ist die Sammelbezeichnung für zentrale nationalsozialistische Gesetze, die am 15. September 1935 erlassen wurden. Besonders das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre entzogen jüdischen Deutschen wesentliche Rechte und verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen. Die Vorschriften machten rassistische Ideologie zum staatlichen Recht und bildeten eine Grundlage für systematische Ausgrenzung, Verfolgung und späteren Massenmord.
Begriff und historischer Zusammenhang
Die Gesetze unterschieden Menschen anhand der nationalsozialistischen Rassenlehre. Ergänzende Verordnungen legten fest, wer als Jude oder sogenannter Mischling galt. Damit wurde Diskriminierung nicht nur verwaltungspraktisch betrieben, sondern ausdrücklich gesetzlich organisiert.
Rechtliche Bedeutung
Die Nürnberger Gesetze gelten als besonders deutliches Beispiel gesetzlich formalisierten Unrechts. Sie verdeutlichen den Unterschied zwischen bloßer Legalität und materieller Legitimität sowie die Bedeutung übergeordneter Menschenrechte und der Menschenwürde.
Beispiel
Ein deutscher Jude konnte nach dem Reichsbürgergesetz nicht mehr die politischen Rechte eines Reichsbürgers beanspruchen. Das Eheverbot griff zugleich unmittelbar in die private Lebensgestaltung ein.
Häufige Fragen
Waren die Nürnberger Gesetze rechtmäßig?
Sie wurden nach den Machtstrukturen des Regimes als Gesetze behandelt, waren jedoch elementares Unrecht und verletzten fundamentale Menschenrechte.
Wann verloren sie ihre Geltung?
Nach 1945 wurden sie durch alliierte Regelungen aufgehoben; ihre Unrechtsfolgen mussten anschließend schrittweise aufgearbeitet werden.
Verwandte Begriffe
Justiz im Nationalsozialismus, Menschenrechte, Menschenwürde als Rechtsprinzip, Radbruchsche Formel
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.