Bayerische Verfassung von 1919
Die Bayerische Verfassung von 1919 war die republikanische Landesverfassung des Freistaats Bayern nach dem Ende der Monarchie. Sie wurde am 14. August 1919 ausgefertigt und wird wegen ihres Entstehungsorts auch Bamberger Verfassung genannt. Sie ordnete die Staatsgewalt auf demokratischer Grundlage, regelte Landtag und Staatsregierung und enthielt Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Als Landesverfassung stand sie im Zusammenhang mit der Weimarer Reichsverfassung und wurde 1946 ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
Republikanische Neuordnung
Die Verfassung löste die monarchische Ordnung ab. Ihr historischer Geltungsanspruch und die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse während der nationalsozialistischen Zeit sind auseinanderzuhalten. Artikel 186 der Bayerischen Verfassung von 1946 nennt ihre Aufhebung ausdrücklich. Für einen heutigen Rechtsanspruch reicht der Verweis auf einen damaligen Verfassungsartikel daher nicht aus.
Beispiel
Ein Historiker untersucht eine Landtagswahl in der Weimarer Zeit. Er muss die damalige Landesverfassung zusammen mit dem damaligen Reichsrecht und Wahlrecht heranziehen. Heutige Verfassungsbestimmungen dürfen nicht einfach rückwirkend eingesetzt werden.
FAQ
Warum heißt sie Bamberger Verfassung?
Der Name verweist auf die damalige Verfassungsarbeit in Bamberg.
Ist sie die heutige Bayerische Verfassung?
Nein. Die geltende Verfassung stammt von 1946.
Welche Bedeutung hat Artikel 186 BV?
Er stellt die ausdrückliche Außerkraftsetzung der Verfassung von 1919 fest.
Verwandte Begriffe
Weimarer Reichsverfassung · Verfassungsautonomie der Länder · Verfassungsbindung · Herrenchiemseer Verfassungskonvent
Quellen und weiterführende Informationen
Bayerischer Landtag: Parlamentsgeschichte · Schlussbestimmungen der Bayerischen Verfassung
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