Registrierung von Weltraumobjekten

Die Registrierung von Weltraumobjekten ist die staatliche Erfassung von Gegenständen, die in eine Erdumlaufbahn oder darüber hinaus gestartet werden, sowie die Übermittlung bestimmter Daten an die Vereinten Nationen. Das 1974 verabschiedete und 1975 zur Unterzeichnung aufgelegte Registrierungsübereinkommen konkretisiert diese Pflichten für seine Vertragsstaaten. Die Registrierung erleichtert die Identifizierung und die Zuordnung von Hoheitsgewalt und Kontrolle. Sie ist von Eigentum, Startstaateigenschaft und Haftung zu unterscheiden und ersetzt keine Genehmigung einer privaten Weltraumtätigkeit.

Nationales Register und UN-Register

Zu melden sind insbesondere Registerstaat, Kennzeichnung, Startdatum, Startort, grundlegende Bahnparameter und allgemeine Funktion. Bei mehreren Startstaaten bestimmen diese gemeinsam den Registerstaat. Das UN-Register dient der Transparenz; es ist kein Grundbuch für Weltraumgebiete.

Beispiel

Ein Betreiber lässt seinen Satelliten im Ausland starten. Die beteiligten Startstaaten bestimmen den Registerstaat. Die Registrierung in dessen Register macht diesen Staat nicht zwangsläufig zum einzigen möglichen Haftungsschuldner.

FAQ

Verleiht das Register Eigentum am All?

Nein. Die Registrierung betrifft das Objekt und die staatliche Zuordnung.

Muss nur der Betreiber melden?

Das Übereinkommen verpflichtet Staaten; Pflichten des Betreibers können aus nationalem Recht folgen.

Wird eine private Genehmigung dadurch ersetzt?

Nein. Registrierung und Genehmigung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Verwandte Begriffe

Zurechnung im Völkerrecht · Völkerrechtspersönlichkeit internationaler Organisationen · Vertragsauslegung im Völkerrecht · Vertragsverletzung im Völkerrecht

Quellen und weiterführende Informationen

Registrierungsübereinkommen: amtlicher Vertragstext · Völkerrechtliche Verträge und Artikel 59 GG

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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