Selbstbestimmungsrecht der Völker
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist das völkerrechtlich anerkannte Recht eines Volkes, frei über seinen politischen Status sowie seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Es wurde besonders im Zusammenhang mit der Entkolonialisierung bedeutsam und gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Vereinten Nationen. Seine Ausübung kann innere Selbstbestimmung innerhalb eines bestehenden Staates oder unter besonderen Voraussetzungen äußere Selbstbestimmung betreffen. Es steht in einem Spannungsverhältnis zur territorialen Integrität bestehender Staaten.
Innere Selbstbestimmung
Innere Selbstbestimmung verlangt die freie politische Teilhabe und die Möglichkeit, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Angelegenheiten eigenständig zu gestalten. Sie muss nicht zur Gründung eines neuen Staates führen.
Äußere Selbstbestimmung
Die äußere Form betrifft insbesondere Unabhängigkeit, freie Assoziation oder Eingliederung. Außerhalb kolonialer Situationen ist ein allgemeines einseitiges Abspaltungsrecht völkerrechtlich nicht ohne Weiteres anerkannt.
Beispiel
Ein ehemaliges Kolonialgebiet entscheidet in einem freien Verfahren über Unabhängigkeit oder eine andere politische Zuordnung. Dies ist ein klassischer Anwendungsfall.
Häufige Fragen
Hat jede Minderheit ein Recht auf einen eigenen Staat?
Nein. Minderheitenschutz und innere Selbstbestimmung begründen nicht automatisch ein Recht auf Abspaltung.
Ist das Recht eine Erga-omnes-Verpflichtung?
Seine Achtung wird grundsätzlich als Verpflichtung gegenüber der internationalen Gemeinschaft insgesamt verstanden.
Verwandte Begriffe
Erga-omnes-Verpflichtung, Volk, territoriale Integrität, Entkolonialisierung, Staatensouveränität.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.