Religionsverfassungsrecht
Religionsverfassungsrecht umfasst die verfassungsrechtlichen Regeln über Freiheit, Gleichheit und Organisation von Religion und Weltanschauung im Verhältnis zum Staat. Es schützt individuelle und kollektive Religionsfreiheit, gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und verpflichtet den Staat zu Neutralität und Parität. Grundlage sind insbesondere Artikel 4 und 140 Grundgesetz sowie die einbezogenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Der Begriff erfasst sämtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen. Damit prägt es zahlreiche Bereiche von Schule, Arbeit, Organisation und öffentlichem Leben.
Rechtliche Bedeutung
Religionsverfassungsrecht wird häufig anstelle des historisch geprägten Begriffs Staatskirchenrecht verwendet.
Voraussetzungen und Folgen
Konflikte sind unter Berücksichtigung von Religionsfreiheit, Rechten Dritter und anderen Verfassungsgütern schonend auszugleichen.
Beispiel
Eine staatliche Regelung über religiöse Symbole wird am Neutralitätsgebot und an der Religionsfreiheit gemessen.
Häufige Fragen
Schützt es nur Kirchen?
Nein. Es erfasst alle Religionen und grundsätzlich auch Weltanschauungsgemeinschaften.
Ist Religion reine Privatsache?
Nein. Religiöse Betätigung ist auch im öffentlichen Raum grundrechtlich geschützt.
Verwandte Begriffe
Siehe Staatskirchenrecht, Religionsfreiheit und Weltanschauungsgemeinschaft.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.