In dubio pro reo

In dubio pro reo bezeichnet den strafprozessualen Grundsatz, dass nicht überwindbare Zweifel an entscheidungserheblichen Tatsachen zugunsten des Angeklagten wirken. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Der Zweifelssatz ist eine Entscheidungsregel für die Beweiswürdigung, keine Beweisregel für einzelne Indizien. Er greift erst ein, wenn das Gericht nach umfassender Würdigung keine sichere Überzeugung gewinnen kann.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Bleibt ungeklärt, ob der Angeklagte den Tatbestand vorsätzlich verwirklichte, darf er nicht wegen der vorsätzlichen Tat verurteilt werden.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat In dubio pro reo?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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