|

Arzthaftungsprozess

Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Im Mittelpunkt stehen Pflichtverletzung, Verschulden, Gesundheitsschaden und Kausalität. Das Gericht muss den medizinischen Standard und die Auswirkungen einer Abweichung feststellen. Der Sachverständige unterstützt das Gericht fachlich, entscheidet den Rechtsstreit aber nicht.

Voraussetzungen und Folgen

Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für Behandlungsfehler und Ursächlichkeit. § 630h BGB enthält Beweiserleichterungen etwa für voll beherrschbare Risiken, fehlende Dokumentation, mangelnde Befähigung und grobe Behandlungsfehler. Aufklärungsfehler folgen eigenen Beweisregeln. Vorgerichtliche Gutachter- oder Schlichtungsverfahren können vorgeschaltet werden, sind aber nicht stets zwingend.

Beispiel

Ein Patient behauptet, eine Operation sei fehlerhaft durchgeführt worden. Das Gericht erhebt Beweis durch ein medizinisches Gutachten und prüft anschließend, ob der festgestellte Fehler den geltend gemachten Schaden verursacht hat.

Häufige Fragen

Braucht man im Arzthaftungsprozess immer einen Sachverständigen?

Bei streitigen medizinischen Fachfragen regelmäßig ja. Offenkundige oder bereits zuverlässig geklärte Punkte können ausnahmsweise ohne neues Gutachten beurteilt werden.

Welches Gericht ist zuständig?

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Streitwert und gesetzlichen Gerichtsständen; häufig entscheidet eine spezialisierte Zivilkammer des Landgerichts.

Verwandte Begriffe

Arzthaftung, Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht, Medizinischer Standard

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zwangsversteigerung

    Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts im Wege eines öffentlichen Versteigerungsverfahrens. Sie dient der Befriedigung von Gläubigern aus dem Versteigerungserlös und kann insbesondere von Grundpfandrechtsgläubigern oder titulierten Gläubigern betrieben werden. Das Verfahren wird vom Vollstreckungsgericht nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes geführt. Es greift erheblich in Eigentumsrechte ein und unterliegt daher…

  • Vollstreckungstitel

    Ein Vollstreckungstitel ist die formelle Grundlage der Zwangsvollstreckung. Er weist aus, dass ein Anspruch in einer gesetzlich anerkannten Form festgestellt oder vollstreckbar geworden ist. Häufigster Titel ist ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil. Daneben können etwa Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche, notarielle Urkunden mit Unterwerfungserklärung oder bestimmte Verwaltungsakte Vollstreckungstitel sein. Welcher Titel genügt, bestimmt die einschlägige Vollstreckungsordnung….

  • |

    Arzthaftung

    Arzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes oder weiteren Behandelnden für Schäden aus fehlerhafter Behandlung, unzureichender Aufklärung, fehlender Einwilligung, Organisationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen. Ansprüche können sich aus Behandlungsvertrag und Deliktsrecht ergeben. Der Patient kann insbesondere Ersatz materieller Schäden und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung sind grundsätzlich Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Vertretenmüssen. Rechtliche Bedeutung Neben dem behandelnden Arzt…

  • Rechtsmittelinstanz

    Rechtsmittelinstanz ist ein Gericht, das eine Entscheidung eines vorgeordneten Gerichts aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels überprüft. Umfang und Maßstab hängen vom Rechtsmittel ab: Die Berufung kann Tatsachen und Recht erfassen, während die Revision grundsätzlich auf Rechtsfehler beschränkt ist. Die höhere Instanz kann die Entscheidung bestätigen, ändern, aufheben oder die Sache zurückverweisen. Ein Anspruch auf mehrere Instanzen…

  • Verfahrensrecht

    Verfahrensrecht umfasst die Regeln, nach denen staatliche oder gerichtlich anerkannte Entscheidungen vorbereitet, getroffen und überprüft werden. Der Begriff ist weiter als Prozessrecht, weil er neben Gerichtsverfahren auch Verwaltungsverfahren und andere förmliche Entscheidungsabläufe einschließt. Es regelt Zuständigkeit, Beteiligung, Anhörung, Ermittlungen, Fristen, Form, Begründung und Rechtsschutz. Verfahrensrecht dient einer geordneten, fairen und nachvollziehbaren Anwendung des materiellen Rechts….