|

Arzthaftungsprozess

Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Im Mittelpunkt stehen Pflichtverletzung, Verschulden, Gesundheitsschaden und Kausalität. Das Gericht muss den medizinischen Standard und die Auswirkungen einer Abweichung feststellen. Der Sachverständige unterstützt das Gericht fachlich, entscheidet den Rechtsstreit aber nicht.

Voraussetzungen und Folgen

Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für Behandlungsfehler und Ursächlichkeit. § 630h BGB enthält Beweiserleichterungen etwa für voll beherrschbare Risiken, fehlende Dokumentation, mangelnde Befähigung und grobe Behandlungsfehler. Aufklärungsfehler folgen eigenen Beweisregeln. Vorgerichtliche Gutachter- oder Schlichtungsverfahren können vorgeschaltet werden, sind aber nicht stets zwingend.

Beispiel

Ein Patient behauptet, eine Operation sei fehlerhaft durchgeführt worden. Das Gericht erhebt Beweis durch ein medizinisches Gutachten und prüft anschließend, ob der festgestellte Fehler den geltend gemachten Schaden verursacht hat.

Häufige Fragen

Braucht man im Arzthaftungsprozess immer einen Sachverständigen?

Bei streitigen medizinischen Fachfragen regelmäßig ja. Offenkundige oder bereits zuverlässig geklärte Punkte können ausnahmsweise ohne neues Gutachten beurteilt werden.

Welches Gericht ist zuständig?

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Streitwert und gesetzlichen Gerichtsständen; häufig entscheidet eine spezialisierte Zivilkammer des Landgerichts.

Verwandte Begriffe

Arzthaftung, Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht, Medizinischer Standard

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung bedeutet, dass grundsätzlich jedermann einer strafgerichtlichen Verhandlung einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen als Zuhörer beiwohnen darf. Der Grundsatz folgt aus § 169 Abs. 1 GVG und ermöglicht gesellschaftliche Kontrolle gerichtlicher Tätigkeit. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur aufgrund gesetzlich geregelter Gründe und in dem vorgeschriebenen Verfahren zulässig. Ton-, Film- und…

  • |

    Beschuldigtenvernehmung

    Die Beschuldigtenvernehmung ist die förmliche Befragung eines Beschuldigten durch Richter, Staatsanwaltschaft oder Polizei zu einem gegen ihn gerichteten Tatvorwurf. Vor der ersten Vernehmung müssen ihm insbesondere die Tat, sein Schweigerecht und sein Recht auf Verteidigerkonsultation eröffnet werden. Die Vernehmung soll Gelegenheit zur Stellungnahme und Entlastung geben. Aussagefreiheit und Willensentschließung sind zu wahren; verbotene Methoden führen…

  • Bundesgerichtshof

    Der Bundesgerichtshof ist das oberste Bundesgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er entscheidet hauptsächlich über Revisionen und Rechtsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen und sichert damit die Einheitlichkeit und Fortbildung des Rechts. Eine neue umfassende Tatsachenfeststellung findet regelmäßig nicht statt. Der Gerichtshof ist in Zivil- und Strafsenate sowie besondere Senate gegliedert; bei Abweichungen können Große Senate oder Vereinigte…

  • |

    Verschlechterungsverbot

    Das Verschlechterungsverbot ist der strafprozessuale Grundsatz, nach dem ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf, wenn nur er oder die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten ein Rechtsmittel eingelegt hat. Es schützt die freie Entscheidung, ein Urteil überprüfen zu lassen. Das Verbot gilt in Berufung und nach Zurückverweisung…

  • | |

    Sorgerechtsentzug

    Sorgerechtsentzug ist die familiengerichtliche Entziehung einzelner Teile oder der gesamten elterlichen Sorge zum Schutz eines gefährdeten Kindes. Er setzt eine konkrete Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls voraus, die Eltern nicht abwenden können oder wollen. Das Gericht muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und vorrangig mildere Hilfen oder Teilmaßnahmen prüfen. Entzogene Befugnisse werden einem Pfleger oder…

  • Zwangsversteigerung

    Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts im Wege eines öffentlichen Versteigerungsverfahrens. Sie dient der Befriedigung von Gläubigern aus dem Versteigerungserlös und kann insbesondere von Grundpfandrechtsgläubigern oder titulierten Gläubigern betrieben werden. Das Verfahren wird vom Vollstreckungsgericht nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes geführt. Es greift erheblich in Eigentumsrechte ein und unterliegt daher…