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Impfentscheidung

Impfentscheidung ist die Entscheidung, ob und wann ein minderjähriges Kind eine Schutzimpfung erhält. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, über die sie sich einigen müssen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis für die konkrete Impfung einem Elternteil übertragen. Maßgeblich sind Kindeswohl, ärztliche Aufklärung, aktuelle fachliche Empfehlungen, individuelle Risiken, Kontraindikationen sowie Einwilligungsfähigkeit und Wille des Kindes.

Rechtliche Bedeutung

Das Gericht ordnet die Impfung im Streitfall regelmäßig nicht selbst an, sondern entscheidet, welcher Elternteil die konkrete Gesundheitsentscheidung treffen darf.

Voraussetzungen und Folgen

Eine tragfähige Entscheidung setzt medizinische Information über Nutzen, Risiken und individuelle Besonderheiten voraus. Mit wachsender Reife gewinnt die eigene Einwilligung des Kindes an Bedeutung.

Beispiel

Die Eltern sind über eine empfohlene Standardimpfung uneinig. Nach ärztlicher Aufklärung überträgt das Gericht die Entscheidungsbefugnis dem besser am Kindeswohl orientierten Elternteil.

Häufige Fragen

Darf ein Elternteil allein impfen lassen?

Bei gemeinsamer Sorge und fehlender Einigung über eine erhebliche Impfung grundsätzlich nicht ohne weitere rechtliche Grundlage.

Entscheidet die STIKO-Empfehlung automatisch?

Sie ist ein gewichtiger fachlicher Maßstab, ersetzt aber nicht die Prüfung individueller Umstände.

Kann das Kind selbst entscheiden?

Bei ausreichender Einsichts- und Urteilsfähigkeit ist seine Einwilligung beziehungsweise Ablehnung eigenständig zu beachten.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Elterliche Sorge, Kindeswohl, Kindeswille und Getrenntleben hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bietet info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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