Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, mit der ein Vollmachtgeber eine Vertrauensperson ermächtigt, für ihn zu handeln, falls er seine Angelegenheiten künftig nicht mehr selbst regeln kann. Sie kann persönliche, gesundheitliche, vermögensrechtliche und behördliche Angelegenheiten umfassen. Eine wirksame und ausreichend umfassende Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entbehrlich machen. Umfang, Form und konkrete Befugnisse sollten eindeutig festgelegt und an die persönlichen Bedürfnisse des Vollmachtgebers angepasst werden.
Inhalt und Form
Die Vollmacht kann einzelne Aufgaben oder sämtliche geeigneten Bereiche erfassen. Für bestimmte Geschäfte gelten besondere Form- oder Zustimmungserfordernisse.
Beispiel
Der Bevollmächtigte darf Bankgeschäfte erledigen und gegenüber Behörden handeln, soweit die Vollmacht dies umfasst.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung und dem konkreten Anwendungsfall.
Warum ist der Begriff wichtig?
Er bestimmt Rechte, Verfahren und mögliche Rechtsfolgen.
Verwandte Begriffe
Rechtsbehelf, Grundgesetz, Rechtskraft
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.