Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, mit der ein Vollmachtgeber eine Vertrauensperson ermächtigt, für ihn zu handeln, falls er seine Angelegenheiten künftig nicht mehr selbst regeln kann. Sie kann persönliche, gesundheitliche, vermögensrechtliche und behördliche Angelegenheiten umfassen. Eine wirksame und ausreichend umfassende Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entbehrlich machen. Umfang, Form und konkrete Befugnisse sollten eindeutig festgelegt und an die persönlichen Bedürfnisse des Vollmachtgebers angepasst werden.

Inhalt und Form

Die Vollmacht kann einzelne Aufgaben oder sämtliche geeigneten Bereiche erfassen. Für bestimmte Geschäfte gelten besondere Form- oder Zustimmungserfordernisse.

Beispiel

Der Bevollmächtigte darf Bankgeschäfte erledigen und gegenüber Behörden handeln, soweit die Vollmacht dies umfasst.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung und dem konkreten Anwendungsfall.

Warum ist der Begriff wichtig?

Er bestimmt Rechte, Verfahren und mögliche Rechtsfolgen.

Verwandte Begriffe

Rechtsbehelf, Grundgesetz, Rechtskraft

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zugewinngemeinschaft

    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt während der Ehe grundsätzlich getrennt; auch später erworbene Gegenstände werden nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Endet der Güterstand, wird jedoch der während seiner Dauer erzielte Vermögenszuwachs verglichen und grundsätzlich durch den Zugewinnausgleich hälftig ausgeglichen. Für…

  • Ehevertrag

    Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten, mit der sie ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse und häufig auch mögliche Scheidungsfolgen gestalten. Sie können insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, ausschließen oder modifizieren sowie Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Der Vertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Seine Gestaltungsfreiheit endet dort, wo zwingendes Recht, gute…

  • Grunddienstbarkeit

    Die Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, durch das ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet wird. Der Berechtigte darf das belastete Grundstück in bestimmter Weise benutzen, bestimmte Handlungen des Eigentümers untersagen oder die Ausübung einzelner Eigentümerbefugnisse ausschließen. Typische Fälle sind Wege-, Leitungs- oder Überfahrtsrechte. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung und Eintragung in…

  • Kündigung

    Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Vertragspartners, wird aber erst mit ihrem Zugang wirksam. Je nach Vertrag und gesetzlicher Regelung kann sie ordentlich unter Einhaltung einer Frist oder außerordentlich aus wichtigem Grund erfolgen. Besondere Vorschriften gelten etwa für Arbeits-,…

  • Probezeit

    Die Probezeit ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn eines Vertragsverhältnisses, in dem die Parteien prüfen können, ob sich die Zusammenarbeit bewährt. Im Arbeitsrecht ist sie keine eigenständige Beschäftigungsform, sondern Bestandteil des Arbeitsvertrags. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Davon zu…