Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, mit der Ansprüche oder Nachteile aus der Beendigung eines Rechtsverhältnisses ausgeglichen werden. Besonders häufig ist sie im Arbeitsrecht, wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer als Ausgleich eine Zahlung erhält. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Kündigung jedoch nicht. Er kann sich aus Gesetz, Vertrag, Sozialplan, Tarifvertrag, gerichtlichem Vergleich oder einer individuellen Vereinbarung ergeben.

Abfindung im Arbeitsrecht

Eine Abfindung wird häufig im Kündigungsschutzprozess oder in einem Aufhebungsvertrag vereinbart. In besonderen Fällen sieht das Gesetz einen Anspruch vor, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG.

Höhe und Folgen

Die Höhe ist grundsätzlich Verhandlungssache. Als Orientierung wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verwendet, ohne dass daraus regelmäßig ein Anspruch folgt. Steuerliche und sozialrechtliche Folgen sind gesondert zu prüfen.

Beispiel

Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden einen Kündigungsschutzprozess durch Vergleich. Der Arbeitnehmer akzeptiert das Ende des Arbeitsverhältnisses und erhält dafür eine vereinbarte Abfindung.

Häufige Fragen

Gibt es nach jeder Kündigung eine Abfindung?

Nein. Ohne besondere Anspruchsgrundlage oder Vereinbarung entsteht grundsätzlich kein Abfindungsanspruch.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja, sie unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Unter Voraussetzungen kann eine steuerliche Tarifermäßigung greifen.

Verwandte Begriffe

Kündigung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Vergleich.

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