Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisses und auf Verlangen zusätzlich über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Tätigkeit und Beschäftigungszeit; das qualifizierte Zeugnis bewertet außerdem Leistung und Sozialverhalten. Es muss klar, verständlich, wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein. Versteckte Aussagen oder Formulierungen, die einen anderen Sinn vermitteln, sind unzulässig.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
Der Arbeitnehmer kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis verlangen. Er entscheidet grundsätzlich, ob es sich auf Art und Dauer beschränkt oder zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 109 GewO.
Inhalt und Berichtigung
Ein qualifiziertes Zeugnis soll die wesentlichen Tätigkeiten sowie eine nachvollziehbare Gesamtbewertung enthalten. Ist es sachlich falsch, widersprüchlich oder unzulässig formuliert, kann ein Berichtigungsanspruch bestehen. Für eine überdurchschnittliche Bewertung trägt regelmäßig der Arbeitnehmer die Darlegungslast.
Beispiel
Nach einem Aufhebungsvertrag erhält der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis, das Aufgaben, Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit und Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen beschreibt.
Häufige Fragen
Kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden?
Bei einem berechtigten Interesse, etwa einem Vorgesetztenwechsel oder einer Bewerbung, kann ein Anspruch bestehen.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Note?
Nicht ohne Weiteres. Das Zeugnis muss die tatsächliche Leistung zutreffend wiedergeben.
Verwandte Begriffe
Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Fürsorgepflicht, Berichtigungsanspruch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.