Ehevertrag

Der Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder künftigen Ehegatten, mit der sie ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse und häufig auch mögliche Scheidungsfolgen gestalten. Sie können insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern, ausschließen oder modifizieren sowie Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Der Vertrag bedarf grundsätzlich notarieller Beurkundung. Seine Gestaltungsfreiheit endet dort, wo zwingendes Recht, gute Sitten oder eine evident einseitige Lastenverteilung entgegenstehen.

Mögliche Regelungen

Typische Inhalte sind Gütertrennung, modifizierter Zugewinnausgleich, Vermögenszuordnung, Haftungsfragen sowie Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich. Erbrechtliche Regelungen können ergänzend hinzukommen.

Form und Kontrolle

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile notariell beurkundet werden. Gerichte prüfen unter besonderen Umständen sowohl die Wirksamkeit bei Vertragsschluss als auch eine mögliche unzulässige Berufung auf den Vertrag bei späterer Durchführung.

Beispiel

Zwei selbständig tätige Ehegatten schließen Unternehmenswerte aus dem Zugewinnausgleich aus, behalten ihn für das übrige Vermögen aber bei.

Häufige Fragen

Kann ein Ehevertrag nach der Hochzeit geschlossen werden?

Ja. Er kann vor oder während der Ehe abgeschlossen und später im Einvernehmen geändert werden.

Ist jeder Verzicht wirksam?

Nein. Ein sittenwidriger oder evident einseitiger Vertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein.

Verwandte Begriffe

Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich, Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich.

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