Untergangstheorie
Die Untergangstheorie bezeichnet die Auffassung, der deutsche Staat sei infolge der vollständigen Niederlage, Besetzung und Auflösung seiner staatlichen Organisation im Jahr 1945 erloschen. Die später gegründeten deutschen Staaten wären danach neue Völkerrechtssubjekte und nicht mit dem früheren Deutschen Reich identisch. Innerhalb der Theorie unterscheiden sich die Begründungen, etwa Debellatio, Dismembration oder das Fehlen wesentlicher Staatselemente. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung nicht übernommen, sondern den staatlichen Fortbestand bejaht.
Begründungsansätze
Vertreter der Untergangstheorie knüpfen an die vollständige militärische Niederlage, die alliierte Herrschaft und das Fehlen einer gesamtdeutschen Staatsgewalt an. Teilweise wird ein Untergang durch Debellatio angenommen, teilweise eine Aufspaltung in neue Staaten. Die einzelnen Varianten sind deshalb nicht gleichzusetzen.
Gegenposition: staatlicher Fortbestand
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1973 fest, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert habe. Nach dieser Fortbestandstheorie war der Staat zeitweilig nicht handlungsfähig; die Bundesrepublik war mit ihm identisch und vor der Einheit räumlich teilidentisch.
Völkerrechtliche Bedeutung
Die Einordnung wirkt sich auf Staatennachfolge, Verträge, Vermögen, Schulden und Verantwortlichkeit aus. Sie ist von der politischen und verfassungsrechtlichen Neuordnung nach 1945 zu unterscheiden. Das 1949 geschaffene Grundgesetz begründete eine neue freiheitlich-demokratische Ordnung, ohne nach der herrschenden Auffassung einen völlig neuen deutschen Staat zu schaffen.
Beispiel
Wäre Deutschland 1945 vollständig untergegangen, müsste für einen älteren völkerrechtlichen Vertrag geprüft werden, ob und aufgrund welcher Regeln ein später gegründeter Staat in die Verpflichtung eintrat. Bei staatlicher Kontinuität stellt sich die Frage anders.
Häufige Fragen
Ist die Untergangstheorie geltendes Verfassungsrecht?
Nein. Die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht vom Fortbestand des deutschen Staates aus.
Sind alle Untergangstheorien identisch?
Nein. Sie unterscheiden sich besonders danach, ob ein ersatzloser Untergang oder die Entstehung neuer Staaten angenommen wird.
Bedeutet staatlicher Fortbestand politische Kontinuität?
Nein. Staatliche Identität und die grundlegende politische sowie verfassungsrechtliche Neuordnung sind getrennte Fragen.
Quellen und Vertiefung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.