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Landesverwaltung im Auftrag des Bundes

Landesverwaltung im Auftrag des Bundes, auch Bundesauftragsverwaltung, ist die Ausführung von Bundesgesetzen durch Landesbehörden unter verstärkter Aufsicht des Bundes. Die Länder bleiben Träger der Verwaltung und regeln grundsätzlich Behördenorganisation und Verfahren. Der Bund kann jedoch die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Vollzugs kontrollieren und nach Maßgabe des Grundgesetzes Weisungen erteilen. Diese Verwaltungsform verbindet föderalen Vollzug mit einem stärkeren bundesstaatlichen Einfluss als bei der Landeseigenverwaltung.

Aufsicht und Verantwortung

Art. 85 Grundgesetz regelt diese Form. Sie steht zwischen Landeseigenverwaltung und Bundeseigenverwaltung; wichtig ist die Bundesaufsicht.

Beispiel

Verwalten Länder eine Bundesfernstraße im Auftrag des Bundes, können Bundesweisungen den gesetzmäßigen und zweckmäßigen Vollzug steuern.

FAQ

Wessen Behörden handeln?

Es handeln Landesbehörden.

Was kontrolliert der Bund?

Rechtmäßigkeit und grundsätzlich auch Zweckmäßigkeit der Ausführung.

Wer trägt die Wahrnehmungskompetenz?

Das Land, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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