Schutzpflicht des Staates
Schutzpflicht des Staates bezeichnet den verfassungsrechtlichen Auftrag, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter nicht nur vor staatlichen Eingriffen zu verschonen, sondern sie auch gegen Gefahren durch private Akteure, Naturereignisse oder gesellschaftliche Entwicklungen zu sichern. Grundlage ist die objektive Wertordnung der Grundrechte. Dem Gesetzgeber steht regelmäßig ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Verfassungswidrig wird Untätigkeit insbesondere, wenn Schutzvorkehrungen gänzlich fehlen oder offensichtlich unzureichend sind.
Abwehrrecht und Schutzpflicht
Die Schutzdimension ergänzt die Grundrechte als Abwehrrechte. Maßstäbe sind Untermaßverbot und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Mehr bietet grundrechte-faq.de.
Beispiel
Zum Schutz von Leben und Gesundheit kann der Staat Sicherheitsanforderungen für gefährliche Anlagen festlegen und deren Einhaltung kontrollieren.
FAQ
Gibt es einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme?
Nur ausnahmsweise; meist verbleiben mehrere verfassungsgemäße Handlungsmöglichkeiten.
Wen bindet die Schutzpflicht?
Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Kann Schutz andere Grundrechte beschränken?
Ja. Dann müssen die betroffenen Positionen schonend ausgeglichen werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.