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Verbraucherdarlehen

Ein Verbraucherdarlehen ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zum Schutz des Verbrauchers besondere Vorgaben zu Schriftform, Pflichtangaben, effektiven Jahreszinsen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerruf und Kündigung. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen und allgemeine Verbraucherdarlehen gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Ausnahmen.

Rechtliche Bedeutung

Die Schutzvorschriften sollen eine informierte Kreditentscheidung ermöglichen und Kosten vergleichbar machen. Fehlerhafte oder fehlende Pflichtangaben können Auswirkungen auf Zinssatz, Vertragswirksamkeit, Fristbeginn oder Widerrufsrecht haben.

Voraussetzungen und Folgen

Vor Abschluss sind standardisierte Informationen bereitzustellen und die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Der Vertrag muss die gesetzlich verlangten Angaben enthalten. Grundsätzlich besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Für verbundene Geschäfte und vorzeitige Rückzahlung gelten Sonderregeln.

Beispiel

Ein Verbraucher finanziert einen Pkw über einen von der Händlerbank vermittelten Kredit. Kauf- und Darlehensvertrag können ein verbundenes Geschäft bilden, wodurch ein Widerruf besondere Folgewirkungen hat.

Häufige Fragen

Hat jeder Verbraucher ein Widerrufsrecht?

Bei erfassten Verbraucherdarlehen grundsätzlich ja, allerdings bestehen gesetzliche Ausnahmen und besondere Fristregeln.

Was ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen?

Ein Verbraucherdarlehen, das insbesondere durch ein Grundpfandrecht gesichert ist oder dem Erwerb beziehungsweise Erhalt von Immobilieneigentum dient.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Kreditvertrag, Effektiver Jahreszins

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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